„Die Beschäftigen müssen endlich entlastet werden“
So beschreibt Dr. Rupert Grashey, Ärztlicher Leiter der Krankenhauskoordinierung für den Bereich Donau-Iller, die derzeitige Situation in den Krankenhäusern. „Die Corona-Pandemie ist eine Gratwanderung für die Belegung der Intensiv-Betten. Am einen Tag sind noch mehrere Betten frei, am nächsten folgen plötzlich Unfallopfer, Herzkranke und leider zu oft Covid-Patienten. Die Mitarbeiter auf den Stationen arbeiten daher seit über einem Jahr auf Hochtouren!“, so der Arzt.
Dr. Grashey, der auch für die Koordination der Krankenhäuser in Günzburg und Krumbach zuständig ist, stellt mittlerweile auch keinen Trend in den Altersgruppen fest: „Was zuerst mit älteren Bürgern begonnen hat geht jetzt durch alle Generationen!“
Das Krankenhaus in Günzburg verfügt derzeit über zehn Intensiv-Betten. Vier davon sind mit Covid-Patienten belegt. Sechs Betten sind frei, davon ist ein Bett für den nächsten Covid-Patienten reserviert. In Krumbach ist die Lage angespannter, hier verfügt man über neun Intensiv-Betten, zwei davon sind mit Covid-Patienten und fünf weitere mit anderweitig kranken Patienten belegt.
BUNDESNOTBREMSE GILT AB MITTERNACHT
Die ab heute Nacht geltende Bundesnotbremse wäre ein Weg um die Intensivstationen zu entlasten. Im Landkreis Günzburg gelten dazu folgende Regeln:
- Die maßgeblichen Inzidenzen (35, 50, 100 bzw. 150) müssen ab sofort an fünf Tagen in Folge unterschritten werden. Bislang war hier die Unterschreitung an drei aufeinanderfolgenden Tagen ausreichend.
- Im Gegensatz dazu muss der Landkreis die maßgeblichen Inzidenzen von 35, 50, 100 bzw. 200 nur an drei darauffolgenden Tagen überschreiten, bis die angepassten Einschränkungen eintreten.
- Im ÖPNV gilt die FFP2-Maskenpflicht. Bislang galt im ÖPNV nur eine normale Maskenpflicht.
- Kontaktfreier Individualsport ist nur noch alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Sportplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen und andere Sportstätten dürfen nur unter diesen Beschränkungen und nur unter freiem Himmel betrieben werden.
- Click & Meet mit Negativtest ist nur noch bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 möglich (bislang bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200).
- Hand-, Nagel- und Gesichtspflege ist ab sofort nicht mehr zulässig. Es dürfen nur noch Friseure und Fußpflegerische Betriebe öffnen. Außerdem kann die Dienstleistung nur noch in Anspruch genommen werden, wenn der Kunde ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests vorlegen kann.
- In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und allen sonstigen Praxen gilt nun aufgrund der Inzidenz über 100 auch für das Personal FFP2-Maskenpflicht
- Die nächtliche Ausgangssperre besteht weiterhin von 22 – 5 Uhr. Nicht übernommen wird das sog. „Hamburger Modell“, wonach zwischen 22 und 24 Uhr die im Freien stattfindende, allein ausgeübte körperliche Bewegung eine Ausnahme von der nächtlichen Ausgangssperre darstellt.