Die Corona-Bestimmungen in Bayern und Baden-Württemberg bringen wieder Chaos in die Zweilandstadt Ulm/Neu-Ulm: Die IHK Ulm fordert jetzt eine Gleichbehandlung für Gastronomie und Textileinzelhandel in beiden Ländern.
Die von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgesehene, bundesweite Einführung der 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie wird in Bayern nicht umgesetzt. Es bleibt insofern bei der geltenden 2G-Regelung. In Baden-Württemberg gibt es die 2G Plus-Regelung schon seit dem 2. Adventswochenende. „Diese anhaltende Regelunterscheidung führt zu einer klaren Benachteiligung unserer Gastronomiebetriebe an der Bundeslandgrenze. Das Wirrwarr an nicht nachvollziehbaren Regelungen und Unterschieden setzt sich leider auch im neuen Jahr fort“, sagt Dr. Jan-Stefan Roell, Präsident der IHK Ulm.
Im Fall der Gastronomie heißt dies, dass geimpfte und genesene Gäste zum Beispiel in Neu-Ulm unter Vorzeigen ihres Impf- oder Genesenennachweises – auch spontan, z.B. in der Mittagspause – ein Restaurant besuchen oder einen Kaffee trinken können. In Ulm benötigen die gleichen Personen für die gleiche Aktivität zusätzlich einen bescheinigten Negativ-Test, müssen sich also darauf vorbereiten.
Ähnlich ungerecht sieht es im Einzelhandel aus: So hat der bayerischen Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass Bekleidungsgeschäfte wie z.B. Buchhandlungen und Blumenläden auch der „Deckung des täglichen Bedarfs“ dienen und somit ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis betreten werden können. In Baden-Württemberg muss der Textileinzelhandel hingegen weiterhin umständlich vor Einlass Nachweise und Personaldaten kontrollieren.
„Wir fordern die baden-württembergische Landespolitik auf, die Argumente und Entscheidungen aus Bayern zu prüfen und möglichst nachzuziehen. Derartige Wettbewerbsverzerrungen entlang einer Landesgrenze sind nicht hinnehmbar. Dies gilt umso mehr, da gerade Branchen betroffen sind, die ohnehin besonders unter den Corona-Beschränkungen zu leiden haben,“ sagt Petra Engstler-Karrasch, Hauptgeschäftsführerin der IHK Ulm.