Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis wurde gestern Nachmittag der erste Fall einer Coronavirus-Variante im Landkreis bekannt: Ein Testbefund eines Labors wies eine neuartige Mutation an der Stelle N501Y nach.
Diese Mutation wurde auch bei den Virus-Varianten aus Brasilien, Südafrika und Großbritannien nachgewiesen, welche mit einer erhöhten Übertragbarkeit einhergehen.
Zurzeit untersuchen die Labore auf Anordnung des Bundesministeriums für Gesundheit positive PCR-Tests auf solche Mutationen. Welche Virus-Variante bei besagtem Fall im Alb-Donau-Kreis konkret vorliegt, ist derzeit unklar.
Bei dem Infizierten handelt es sich um einen Arbeiter aus dem osteuropäischen Raum, der zwischenzeitlich mit schwerer Symptomatik stationär behandelt wird. Er wohnt zusammen mit weiteren Arbeitern in einer Gemeinschaftsunterkunft auf dem Grundstück des St. Konradihauses in Schelklingen. Das Gesundheitsamt hat die Stadt Schelklingen umgehend informiert. Es steht in engem Kontakt mit der dortigen Stadtverwaltung als zuständiger Ortspolizeibehörde. Diese hat umgehend Maßnahmen zur Eindämmung veranlasst und das Gelände des Konradihauses in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt noch am gestrigen Abend mit einem Zaun abgeriegelt, um die Isolierung der potentiellen Kontaktpersonen zu gewährleisten. Die Bewohner befinden sich auf dem Gelände in Quarantäne.
Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, ist auch ein im Jugendwohnheim St. Konradihaus lebender Jugendlicher positiv auf das Coronavirus getestet worden. Ob die beiden Fälle in einem Zusammenhang stehen und ob es sich ebenfalls um eine Coronavirus-Variante handelt, ist derzeit unklar. Der genaue Laborbefund steht noch aus. Das Gesundheitsamt hat für heute eine Reihentestung aller Bewohner der Gemeinschaftsunterkunft, des Jugendwohnheims und der gesamten Mitarbeiterschaft veranlasst.
Das Gesundheitsamt arbeitet derzeit unter Hochdruck an der Kontaktpersonennachverfolgung. Im Fokus steht vor allem das Arbeitsumfeld des an der Virus-Variante erkrankten Arbeiters. Er und eine Vielzahl von Arbeitskollegen waren auf einer großen Baustelle im Industriegebiet Ulm-Donautal tätig. In diesem Umfeld sind inzwischen zehn weitere Covid-19-Fälle bekannt – darunter auch ein Reiserückkehrer aus Großbritannien, der sich nach heutigem Kenntnisstand nicht an die geltenden Quarantäneregeln gehalten hat. Ob es sich bei diesen Infektionen ebenfalls um Virus-Varianten handelt, ist noch nicht klar. Dies werden weitere Laboranalysen ergeben.
Die Bearbeitung dieses Ausbruchs gestaltet sich äußerst aufwändig: Es handelt sich um ein sehr komplexes Infektionsgeschehen an mehreren Standorten und einer hohen Zahl an Kontaktpersonen, die teilweise nicht der deutschen Sprache mächtig sind.
Heute Vormittag erhielt das Gesundheitsamt zudem zwei weitere Testbefunde, die Mutationen nachweisen. Die genaue Sachlage wird derzeit ermittelt.
Für die Kontaktpersonen von Infizierten, deren Testergebnis eine Mutation aufweist, gelten grundsätzlich verschärfte Quarantäne-Regeln: Das Gesundheitsamt steht mit den Erkrankten in täglichem Kontakt; zudem dauert die Quarantäne in diesen Fällen mindestens 14 Tage.
Sobald weitere Erkenntnisse zu diesen Ausbruchgeschehen vorliegen, wird das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis informieren.