Die Stadt Ulm klärt auf, wie bei Corona-Verdachtsfällen bei Kindern vorgegangen werden soll.
Rechtzeitig zum Start der Kindergärten nach den Sommerferien weist die Stadt Ulm nochmals auf die Vorgehensweise bei Corona-Verdachtsfällen hin. Dabei richtet sie sich nach einem Leitfaden des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg. Demnach muss ein Kind dann zuhause bleiben, wenn es fiebert, also über 38 Grad hat, trocken hustet oder der Geschmacks- oder Geruchssinn gestört ist. Ein Schnupfen ist nun, anders als zu Beginn der Pandemie, kein Grund mehr für den Ausschluss eines Kindes aus dem Kindergarten, genauso wie gelegentlicher Husten oder Halskratzen. Wenn das Kind aber starke Symptome zeigt, muss telefonisch ein Arzt kontaktiert werden. Der entscheidet dann über das weitere Vorgehen, auch darüber, ob ein Corona-Test gemacht wird. So soll garantiert werden, dass die Kleinen wieder ohne Bedenken in den Kindergarten gehen können.
Den kompletten Leitfaden zum Nachlesen finden Sie hier.