Corona-Weihnacht: Was muss ich beachten?

Der Adventskalender wird leerer, alle vier Kerzen am Adventskranz brennen und so langsam sind auch alle Geschenke eingekauft, denn: In wenigen Tagen ist Weihnachten! Doch auch in diesem Jahr werden wir an den Feiertagen einige Regeln beachten müssen. Hier findet Ihr einen Überblick. 

Mit der ganzen Familie vor dem leuchtend geschmückten Tannenbaum zu sitzen ist wohl das, was Weihnachten für viele von uns ausmacht. Im letzten Jahr konnten aufgrund der Pandemie und der damit verbundenen Corona-Verordnung viele nicht das Weihnachten feiern, wie sie es sonst gerne getan hätten. Doch wie schon im Jahr zuvor steht auch dieses Weihnachten im Zeichen der Corona-Pandemie.

Wie viele Leute dürfen heute zusammenkommen? Spielt der Impfstatus eine Rolle und kann ich in den Gottesdienst gehen?

Hier findet Ihr die aktuellen Maßnahmen für Baden-Württemberg und Bayern.

Weihnachten in Baden-Württemberg

Prinzipiell gelten an Heiligabend und an den Weihnachtsfeiertagen dieselben Kontaktbeschränkungen wie sonst auch. In Baden-Württemberg gilt seit dem 24. November die Alarmstufe II.

Kontaktbeschränkungen seit 20. Dezember

In der Alarmstufe II in Baden-Württemberg darf sich ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Neu ist seit dem 20. Dezember, dass Geimpfte und Genesene davon nicht mehr ausgenommen sind, sobald ungeimpfte Personen dabei sind. Das bedeutet also, wenn eine ungeimpfte Person zum Beispiel am Weihnachtsessen teilnimmt, gilt die Personengrenze von einem Haushalt plus einer weiteren Person, auch wenn alle anderen Anwesenden geimpft oder genesen sind. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

Treffen sich nur Geimpfte und Genesene gilt die Personenobergrenze von 50. Lebenspartner, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.

Essen im Restaurant

Möchte man an den Weihnachtsfeiertagen in ein Restaurant zum Essen gehen, wird ein 2G-Nachweis benötigt sowie ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Menschen, die bereits dreimal geimpft sind oder deren zweite Impfung mindestens zwei Wochen und höchstens sechs Monate zurück liegt, müssen keinen Schnelltest vorweisen.

Personenobergrenzen 

Wie bereits bei den Kontaktbeschränkungen erwähnt, dürfen sich maximal 50 geimpfte und genesene Personen in Innenräumen treffen. Im Außenbereich gilt die Obergrenze von 200 Personen. Diese Grenzzahlen sind am Montag, 20. Dezember in Kraft getreten.

Für nicht immunisierte Personen gilt weiterhin die Begrenzung auf eine weitere Person außerhalb des eigenen Haushalts.

Weihnachtliche Gottesdienste

In die Kirche gehen dürfen immunisierte sowie nicht-immunisierte Personen. In Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine 2G- oder 3G-Regelung für religiöse Veranstaltungen. Bei sämtlichen religiösen Veranstaltungen gilt eine allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen. Unter diesen Umständen ist Gemeindegesang erlaubt.

Weihnachten in Bayern

Auch in Bayern können die Feiertage nur unter bestimmten Corona-Maßnahmen gemeinsam gefeiert werden. Es gelten immer noch Kontaktbeschränkungen - vor allem für nicht-immunisierte Personen. 

Kontaktbeschränkungen

Bei privaten Feiern dürfen sich in Bayern höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Davon ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten. Geimpfte und Genesene werden dabei außer Acht gelassen. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Sollten nur immunisierte Personen (Geimpfte und Genesene) gemeinsam Weihnachten feiern, ist die Anzahl der Haushalte nicht relevant. Wie auch in Baden-Württemberg muss aber die Personenobergrenze von maximal 50 Personen im Innenbereich eingehalten werden. Für den Außenbereich gilt auch in Bayern die Grenze von maximal 200 Personen.

Essen im Restaurant 

In der Gastronomie gilt bayernweit die 2G-Regel, egal ob drinnen oder draußen. Außerdem gibt es in Bayern auch eine Sperrstunde ab 22 Uhr. 

Keine Testpflicht für Geboosterte

Bisher musste man bei Freizeitaktivitäten in Bayern einen negativen Schnelltest vorzeigen. Etwa beim Besuch eines Kinos, des Fitnessstudios oder eines Museums. Diese Testpflicht fällt jetzt für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, weg. Frisch genesene Personen werden vorerst in mit geboosterten Personen gleichgestellt. 

Weihnachtliche Gottesdienste

Wie auch in Baden-Württemberg gilt bei Gottesdiensten weder die 2G, noch die 3G-Regel. Bei Gottesdiensten mit 3G-Regel dürfen die Kirchen sogar ohne Abstand gefüllt werden.

Regeln auf einen Blick:

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