Für Verbraucher bringt das Jahr 2022 viele Neuerungen. Welche das genau sind lesen Sie hier.
Die Impfpflicht für Pflegepersonal kommt, Trennungskinder sollen mehr Unterhalt bekommen und der Mindestlohn wird erhöht - Das sind nur wenige der Neuerungen. Hier ein Überblick:
Der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro pro Stunde (brutto). Aktuell sind es 9,60 Euro auf die Stunde. Ab 1. Juli sind 10,45 Euro vorgeschrieben. Diese Erhöhungen wurden bereits im Juni 2020 beschlossen. Die neue Bundesregierung hat jedoch angekündigt, dass sie den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen wollen. Auch verschiedene Branchenmindestlöhne steigen 2022, unter anderem die für Gebäudereiniger und Elektriker.
Der "Mindestlohn für Azubis", der 2020 eingeführt wurde, wird angehoben. Wer 2022 eine Ausbildung beginnt, wird mindestens 585 Euro pro Monat erhalten. Das entspricht 35 Euro mehr, als Azubis im ersten Lehrjahr 2021 verdienten. Die Regelung gilt nur für Ausbildungsverträge, die außerhalb der Tarifbindung liegen.
Bis Ende März sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern die Sonderzahlung ausgezahlt haben, wenn sie ihnen in der Corona-Krise eine extra Zahlung zugute kommen lassen wollen. Bis dahin müssen auf Beträge von insgesamt bis zu 1.500 Euro pro Person keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist ein Bezug zur Pandemie und, dass die Prämie zusätzlich zum normalen Lohn ausgezahlt wird. Die Regel gilt auch für Minijobber – der Bonus wird nicht als Entgelt gezählt, wodurch die 450-Euro-Grenze nicht überschritten wird.
Der Bundestag hat heute die erste begrenzte Impfpflicht beschlossen. So sollen Menschen, die in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken arbeiten, bis 15. März 2022 einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen.
Die Erleichterungen und Sonderregelungen bei der Kurzarbeit wegen der Corona-Pandemie gelten vorerst noch bis 31. März 2022. Die Sozialversicherungsbeiträge werden aber nicht mehr vollständig erstattet, sondern nur noch zur Hälfte.
Einen Freibetrag bei der Lohn- und Einkommensteuer räumt der Entlastungsbetrag ein. Im Zuge der besonderen Belastungen durch die Pandemie wurde er 2020 und 2021 von 1.908 Euro auf nun 4.008 Euro angehoben. Ab 2022 wird der Betrag dauerhaft gewährt.
Die Düsseldorfer Tabelle wird auch 2022 wieder angepasst. Sie gilt bundesweit als Richtlinie zur Bemessung eines angemessenen Kindesunterhalts. Für Kinder bis fünf Jahre wird der Mindestunterhalt auf 396 Euro steigen. Kinder zwischen sechs und elf Jahren haben dann Anspruch auf 455 Euro, vier Euro mehr als bislang. In der dritten Altersgruppe bis zur Volljährigkeit sind es 533 Euro, das sind fünf Euro mehr.
Ab 1. Januar bekommen Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, 0,76 Prozent mehr Geld, ebenso wie Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz damit um drei Euro auf 449 Euro im Monat, für Paare ebenfalls um drei Euro auf 404 Euro pro Person und Monat.
Nach der Nullrunde 2021 können Rentnerinnen und Rentner ab Juli 2022 mit höheren Bezügen rechnen. Nach Schätzungen der alten Bundesregierung liegt das Plus wohl zwischen vier und sechs Prozent, wobei es im Osten etwas höher ausfallen dürfte als in Westdeutschland. Die endgültigen Zahlen werden im März feststehen.
Ab dem 1. Januar sind alle Getränkedosen und Einwegflaschen pfandpflichtig. Restbestände von Dosen und Flaschen ohne Pfand darf der Einzelhandel noch bis zum 1. Juni verkaufen.
Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Ausgenommen sind stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die man in der Obst- und Gemüseabteilung findet.
Die Supermärkte und Discounter müssen ab dem 1. Januar alte Elektrogeräte von Kunden zurücknehmen.
Neue Preise bei der Post soll es ebenfalls ab Januar geben. Postkarten und Briefe werden teurer. Eine Postkarte innerhalb von Deutschland wird auf 70 Cent erhöht. Der Standardbrief wird 85 Cent kosten, der Kompaktbrief 1 Euro, der Großbrief 1,60 Euro und der Maxibrief 2,75 Euro.
Personen, die noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein haben, müssen diesen gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat bis zum 19. Januar eintauschen.
Pflegebedürftige sollen finanziell besser unterstützt werden. Personen, die mehr als 24 Monate Pflege benötigen, sollen um rund 410 Euro und nach 36 Monaten Pflege um rund 638 Euro entlastet werden.
Ab dem 1. Januar ist der Ticketverkauf in Fernzügen nicht mehr möglich. Man wird keine Tickets mehr durch das Zugpersonal kaufen können. Die Tickets könnt Ihr über die Bahn-App oder vor der Abfahrt am Fahrschein-Automaten im Bahnhof kaufen.
Ab dem 1. Juli werden Arbeitgeber ihre Krankmeldungen digital von den Krankenkassen zugeschickt bekommen. Die gelben Scheine vom Arzt wird es allerdings weiterhin noch geben. Die Arztpraxen sollen die Krankmeldung bereits ab Januar verpflichtend an die Krankenkassen übermitteln.
Verträge dürfen ab dem 1. März nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Wird die Frist verpasst, verlängern sich die Verträge nur noch um einen Monat, bis sie gekündigt werden.
Am 13. Januar wird der neue Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt.
Die CO2 Preise werden ansteigen. Ab dem 1. Januar werden klimaschädliche fossile Brennstoffe werden 30 Euro pro Tonne kosten. Somit wird das Erdgas und Benzin für alle Verbraucher teurer.
Ab Juli müssen alle Busse und LKW ab 3,5 Tonnen mit einem Abbiegeassistent ausgestattet sein. Es soll Fußgänger oder Fahrradfahrer im toten Winkel schneller erkennen können.
Bis zum 31. Dezember soll Deutschland vollständig aus der Kernenergie ausgestiegen sein.
Das "Kükenschreddern" findet 2022 ein "Ende". Pro Jahr werden etwa 45 Millionen männliche Küken nach dem Schlüpfen getötet, weil sie keine Eier legen und sich nicht als Masthühner eignen. Ein langes Leben haben die Tiere trotzdem nicht. Die männlichen Küken werden zwar nicht unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet, aber wenig später wegen ihres Fleischs.