Kinderbonus, WhatsApp und Jugendschutz: Der Mai bringt Neuigkeiten und Änderungen in der Gesetzeslage mit sich. Was genau sich ändert, könnt Ihr hier nachlesen.
Für mächtig Kritik und auch einige Verwirrung sorgte schon Anfang des Jahres die neue Datenschutzrichtlinie bei WhatsApp. Weil sie Angst um ihre persönlichen Daten hatten, wechselten viele User den Messenger. Das geplante Update wurde daraufhin von WhatsApp auf den 15. Mai verschoben. Wenn man dann den AGB nicht zustimmt, kann der Messenger nicht mehr genutzt werden. Die Nachrichten sollen zwar noch durchkommen, jedoch kann man nicht mehr darauf antworten. Was viele Nutzer befürchtet haben, nämlich dass Whatsapp seine Nutzerdaten aus Europa mit Facebook teilt, soll laut dem Unternehmen nicht geschehen.
Um bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen, soll es das Update geben. Die Sicherheitsvorkehrungen, die bereits bestehen, sollen auch in Zukunft bestehen bleiben. Dau zählt zum Beispiel die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung.
Die Jugend muss besser vor den Gefahren, die das Internet mit sich bringt, geschützt werden. Große Anbieter von Spielen und Filmen werden durch die Reform des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, mehr technische Vorkehrungen zu treffen. Für den Fall, dass sich Kinder und Jugendliche im Netz bedroht, belästigt oder bedrängt durch Fremde fühlen, müssen Plattformen jetzt eine einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeit anbieten. Gefahren wie sexuelle Belästigung, Mobbing, Kostenfalle oder Tracking sind zentrale Gefahrenpunkte. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.
Wo bleibt der Corona-Kinderbonus? Viele warten schon lange auf die neue Auszahlung. Kurz nach dem regulären Kindergeld soll die einmalige Zahlung auf dem Konto sein. Diese wurde auf 150 Euro festgelegt. Die Endziffer der Kindergeldnummer entscheidet über das Datum der Auszahlung. Wer die Kindergeld-Bewilligung nicht mehr findet, auf der die Nummer draufsteht, kann auch einfach auf dem Kontoauszug der letzten Kindergeldzahlung nachschauen. Auch werdende Eltern sollen den Kinderbonus bekommen. Ebenso Eltern, die bis April noch Kindergeld bekommen haben.