Das ändert sich im September

Regel- und Gesetzesänderungen

Von Infektionsschutzgesetz bis Gehaltserhöhung in der Pflege. Was sich alles im September ändert, erfahrt ihr hier.

Auch im September ändert sich wieder einiges für Deutschlands Bürgerinnen und Bürger.

Energiepauschale wird ausgezahlt

Im September erhalten alle Beschäftigten den 300 Euro, welche einen Ausgleich für die aktuell sehr hohen Energiepreise schaffen. Vollzeit-Angestellte profitieren hier genau wie Azubis oder geringfügig Beschäftigte. Die Energiepauschale wird automatisch ausgezahlt, sofern man Einkommenssteuer zahlt.

Jedoch ist der 300-Euro-Bonus steuerpflichtig, weshalb nicht der ganze Betrag auf dem Konto landen wird.

Pflegekräfte bekommen mehr Geld

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung sieht zum 1. September 2022 eine Gehaltserhöhungen in der Pflege vor. Mit dieser Änderung dürfen dann nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihren Pflege- und Betreuungskräfte mindestens den erhöhten Tariflohn zahlen oder sich in der Höhe des Lohns an einem entsprechenden Tarifvertrag orientieren.

Dadurch sollen Pflegebedürftige und Pflegende entlastet und unterstützt werden. Allerdings bedeutet dies für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sowie deren Angehörige wahrscheinlich auch, dass die monatlichen Kosten steigen werden.

Corona-Infektionsschutzgesetz tritt außer Kraft

Am 23. September 2022 läuft das Corona-Infektionsschutzgesetz aus. Damit treten alle aktuellen Regelungen und Bestimmung, die der Eindämmung der Pandemie dienen, außer Kraft.

Da aber zu Beginn der kalten Jahreszeit mit einem Anstieg der Infektionszahlen  gerechnet wird, hat das Bundesgesundheitsministerium bereits ein Paket mit neuen Corona-Regeln für die kommenden Monate zusammengestellt.

Beispielsweise sollen Tests und Masken wieder deutlich präsenter im Alltag werden und ach In Betrieben soll es erneut Homeoffice-Angebote sowie Test- und Maskenregelungen geben. Die Pflicht in Flug- und Fernverkehr eine FFP2-Maske zu tragen und die Test- und Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen bestehen bleiben.

Das neue Corona-Infektionsschutzgesetz soll in der ersten Septemberwoche vom Bundestag endgültig beschlossen werden. Es würde dann ab Anfang Oktober bis zum 7. April 2023 gelten.

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen aus

Noch bis zum 30. September 2022 ist es Betrieben möglich, Kurzarbeit anzumelden, wenn mindestens zehn Prozent der dort Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. 

E-Rezept wird Pflicht

Künftig sollen Medikamentenpläne und Arzneimittel-Rezepte digital übertragen werden können und somit das Einreichen eines Papierrezeptes überflüssig machen.

Im Zuge dieser Umstellung auf das E-Rezept, sind alle Apotheken in Deutschland ab dem 1. September 2022 verpflichtet, diese auch anzunehmen und über die technische Ausstattung hierfür zu verfügen. Allerdings besteht bisher noch keine bundesweite Ausstellungspflicht solcher elektronischer Rezepte für Arztpraxen. 

Bundesweit soll die gesamte Umstellung zum Jahreswechsel geschehen.

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