Gelb, Rot, Dunkelrot: Bayerns neue Corona-Warnstufen sind den meisten noch nicht geläufig. Vor dem Hintergrund, das aber auch schon Kreise bei uns in Schwaben betroffen sind (Günzburg wird ab Freitag rot) wird ihre Bedeutung immer wichtiger. Das bedeuten sie:
Insgesamt gelten in rund zwei Dritteln der Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern inzwischen zusätzliche Beschränkungen, weil die Inzidenz-Werte von 35 oder sogar 50 positiv getesteten Personen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen überschritten wurden. Die Regelungen im Überblick:
In 23 Regionen, die aktuell zwischen 35 und 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen liegen oder in den vergangenen Tagen lagen, zeigt die bayerische Corona-Ampel Gelb. Dann greift in den betroffenen Regionen automatisch eine verschärfte Maskenpflicht auch in Schulen (mit Ausnahme der Grundschulen), am Arbeitsplatz (wenn dort keine Mindestabstände eingehalten werden) sowie auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen: etwa in Fußgängerzonen, auf Marktplätzen, in öffentlichen Gebäuden. Außerdem besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern oder Kinos. Zudem dürfen sich bei Corona-Werten zwischen 35 und 50 nur noch zwei Hausstände oder maximal zehn Personen treffen. In der Gastronomie gilt dann eine Sperrstunde ab 23.00 Uhr.
43 Landkreise und kreisfreie Städte liegen oder lagen zuletzt bei einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50. Ab morgen gehören auch die Kreise Günzburg und Neu-Ulm dazu. Dort dürfen sich dann nur noch zwei Hausstände oder maximal fünf Personen treffen. Zudem müssen Restaurants dort schon um 22.00 Uhr schließen. Und: Es gilt eine Maskenpflicht auch für Grundschüler im Unterricht. Davon können die Kommunen aber auch abweichen.
Von den 43 Regionen über der 50er-Inzidenz lagen laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Mittwoch 8 über dem neuen dunkelroten Grenzwert von 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche: die Städte Augsburg, Schweinfurt und Weiden sowie die Landkreise Schweinfurt, Rottal-Inn, Mühldorf am Inn, Fürstenfeldbruck und der Kreis Berchtesgadener Land (wo ohnehin nun weitgehende Ausgangsbeschränkungen gelten). In den dunkelroten Gebieten müssen Restaurants von diesem Donnerstag an schon um 21.00 Uhr schließen. Und: Veranstaltungen aller Art werden auf 50 Personen begrenzt. Betroffen sind insbesondere Kulturveranstaltungen aller Art, etwa Theater und Kinos, aber auch Vereinsversammlungen. Ausnahmen von der Begrenzung auf 50 Personen bei Corona-Werten von mehr als 100 gibt es etwa für Gottesdienste und Demonstrationen.