Das Grundgesetz wird am 23. Mai 75 Jahre alt. Zu Ehren dieses Jubiläums ist im Biberacher Rathausfoyer bis zum 6. Juni die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ zu sehen. Gezeigt werden Lebensbilder der Politikerinnen Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz verankert wurde.
Die „Mütter des Grundgesetzes“ – das sind die vier Frauen, die gemeinsam mit 61 Männern im Parlamentarischen Rat 1948 das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland erarbeiteten: Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ als Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde.
Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Der Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.
Im Rathausfoyer werden auf verschiedenen Plakaten die Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel gezeigt. Die Wanderausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ ist ein Angebot des Helene Weber Kollegs und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Das Helene Weber-Kolleg ist die erste bundesweite und parteiübergreifende Plattform für politisch engagierte Frauen. Ziel des Kollegs ist es, durch Austausch- und Vernetzungsformate und ein Informationsangebot, Frauen bei ihrem politischen Ein- und Aufstieg zu unterstützen.