Nach der Anklage jetzt die Erlösung – oder doch nicht?
Im sogenannten „Fastbreak-Spiel“ ist dem 26-Jährigen wohl kaum jemand voraus: Karim „The Dream“ Jallow, wie ihn die Fans des Basketballvereins Ratiopharm Ulm nennen, ist einer der besten Basketballer auf seiner Position. Umso ärgerlicher die Klage der Nationalen-Anti-Doping-Agentur (NADA) aus der Saison 2021/2022. Hier hatte der Meister-Spieler drei Doping-Kontrollen innerhalb eines Jahres verpasst, was als „Strike“ verurteilt wird. Spieler müssen nämlich in einem Test-Pool angemeldet und jederzeit über eine App für Kontrollen verfügbar sein. Das war Jallow nicht und somit durfte er während des Verfahrens auch beispielsweise nicht bei der Weltmeisterschaft dabei sein.
Doch jetzt weist das Deutsche Sportschiedsgericht die Anklage gegen ihn ab.
Von einer Erleichterung kann man sprechen, von einer Erlösung allerdings nicht. Schließlich kann die NADA mit dem Doping-Verdachtsfall bei dem nächst größeren Gericht anklopfen – in diesem Fall bei dem Internationalen Sportgericht. Vorerst muss allerdings noch eine Begründung des Urteils des Deutschen Sportschiedsgerichts formuliert werden.