Polizisten in Streifenwagen und auf Polizeimotorrädern eskortierten die Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr heraus zur Kontrollstelle. Dort wurden Fahrzeuge, Fahrer und Frachtpapiere eingehend kontrolliert. Achtmal diagnostizierten die Polizisten technische Mängel, bei zweien waren die Mängel so schwer, dass die Betriebserlaubnis erloschen war, ein Lastwagen war überladen.
Bei einem Kleinlastwagen und seinem Anhänger mussten die Polizisten die Ladungssicherung bemängeln, denn die Kisten, Maschinen und das Fahrrad konnten während der Fahrt verrutschen und so verrutschen und die Plane durchschlagen. Der Fahrer musste für seine Nachlässigkeit nicht nur ein Bußgeld bezahlen, er musste auch unter Aufsicht der Polizisten die Ladung so umräumen, dass sie nicht mehr rutschen konnte und weitere Teile mit zusätzlichen Gurten sichern, bevor er weiterfahren durfte. Bei vier weiteren Lastwagen, die Gefahrgut geladen hatten, mussten Verstöße gegen die Transportvorschriften mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein voraussichtlich dreistelliges Bußgeld muss der Fahrer eines Sattelzuges zahlen, der mehrere palettierte Chemikalientanks geladen hatte. Er hatte die Paletten so hintereinander verladen, dass die Beschriftungen mit den Inhalts- und Gefahrenangaben durch die Nachbarpaletten verdeckt waren. Bei einem Unfall hat so die Feuerwehr keine Chance, festzustellen, welche Stoffe auslaufen oder brennen und kann damit auch nur auf gut Glück die richtigen Gegenmaßnahmen einleiten. Vorgeschrieben ist für solche Behälter die Verladung quer auf der Ladefläche, damit von der Seite alle Warnhinweise jederzeit sichtbar sind.