Ja, das geht. Da euch aber das Auto solange nicht gehört, bis es abbezahlt ist, sondern entweder dem zuständigen Autohaus oder einem Kreditinstitut, habt ihr folgende Optionen zum Verkauf:
In diesem Fall löst das Autohaus, über das ihr verkaufen möchtet, euch aus dem Vertrag. Sobald das zuständige Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung II aushändigt, könnt ihr den Wagen zu dem vereinbarten Preis verkaufen. Diese Option ist relativ einfach und schnell.
Wollt ihr das finanzierte Auto privat verkaufen, muss einiges beachtet werden:
Zunächst müsst ihr mit eurem Kreditinstitut die Tilgung der Finanzierung klären. Zudem sollte der Wert des Autos von Experten geschätzt werden. Habt ihr einen Interessenten gefunden und diesen über die Konditionen informiert, könnt ihr verkaufen. Dabei muss der Käufer zunächst eine Finanzierungsablöse an das zuständige Kreditinstitut überweisen, um die Zulassungsbescheinigung II zu erhalten. Anschließend könnt ihr eure Bezahlung erhalten und die notwendigen Dokumente überreichen. Wichtig ist dabei alle relevanten Informationen im Kaufvertrag zu regeln, um rechtlich abgesichert zu sein.
Wenn ihr weniger Stress beim Verkauf bevorzugt, empfiehlt sich der Verkauf über den Händler. Gegebenenfalls müsst ihr aber mit einem geringeren Angebot rechnen. Verkauft ihr privat, könnt ihr einen höheren Betrag aushandeln, der Aufwand steigt jedoch ebenfalls.