Es klingt unglaublich: Gibt es wirklich einen „Einsatz von Schusswaffen“ gegen sogenannte Corona-Spaziergänger in Ulm, insbesondere gegen solche, die die Maske verweigern? Genau dieser Vorwurf soll derzeit in sozialen Netzwerken und Chatgruppen die Runde machen. Nun gibt es eine amtliche Reaktion.
Die Stadt Ulm und das Polizeipräsidium Ulm stellen klar: In der Allgemeinverfügung wurde lediglich korrekterweise darauf hingewiesen, dass eine Maskenpflicht auch zwangsweise durchgesetzt werden kann und welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein für verschiedenste Einsatzlagen per Gesetz zur Verfügung stehen, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung.
Und weiter: Dies wurde insbesondere in Kreisen der offensichtlichen Gegner der sogenannten Corona-Maßnahmen aufgegriffen und dahingehend interpretiert, als ob der Einsatz der Schusswaffe zu den Maßnahmen gehöre, die die Polizei zur Durchsetzung der Maskenpflicht in Erwägung ziehe. Das entbehrt jeder Grundlage. Die Polizei trifft bei jedem Einsatz die erforderlichen Maßnahmen nach den für den konkreten Einzelfall geltenden, spezifischen Rechtsgrundlagen unter besonderer Beachtung der Verhältnismäßigkeit.
Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung einer Maskenpflicht sei ausgeschlossen, wie ein Polizeisprecher gegenüber DONAU 3 FM sagte.
Auch der Oberbürgermeister von Ostfildern hat wie viele andere Rathauschefs unangemeldete Demos von Kritikern der Corona-Politik verboten – doch seine auf Twitter verbreitete Ankündigung löste eine wütende Protestwelle in sozialen Medien aus. In bestimmten Chatgruppen hieß es sogar, es gebe einen «Schießbefehl» gegen die Demonstranten. OB Christof Bolay (SPD) und die Polizei Reutlingen widersprachen dieser Darstellung am Montag vehement. «Der Einsatz der Schusswaffe zur Durchsetzung eines Versammlungsverbots ist ausgeschlossen», hieß es in einer gemeinsamen Erklärung.
Was war der Stein des Anstoßes? OB Bolay hatte die Allgemeinverfügung schon am Donnerstag auf Twitter gepostet und darin hieß es auch: «Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht.» Aus diesem Passus schlossen User, es werde nun auch auf Teilnehmer einer solchen Demo geschossen.
Formal und juristisch ist das Vorgehen Bolays korrekt, die Formulierung entspricht dem baden-württembergischen Polizeigesetz. Die Stadt Stuttgart hat das vor Wochen auch so erläutert. Andere Kommunen beließen es in ihren Allgemeinverfügungen dabei, nur darauf hinzuweisen, dass «unmittelbarer Zwang» ausgeübt werden kann. Darunter versteht man, dass die Polizei Demonstranten wegschieben, abdrängen oder auch abführen darf. In Härtefällen kann auch der Schlagstock oder Pfefferspray angewendet werden, die hier als Waffen zu verstehen sind.
Bolay und die Polizei verwiesen am Montag nochmal darauf, dass man lediglich dargestellt habe, «welche Bandbreite an Einsatzmitteln der Polizei allgemein – für verschiedenste Einsatzlagen – per Gesetz zur Verfügung stehen». Der OB erhält nach seinem Tweet nun Morddrohungen. «In Telegram-Chatgruppen schreibt zum Beispiel jemand: „Die erste Kugel gehört Ihnen“», sagte Bolay der Deutschen Presse-Agentur. Er stehe im engen Austausch mit der Polizei, wie ernst diese Drohungen zu nehmen sind.