Elternparkplatz beim Kindergarten fremd zugeparkt - was tun?

Na toll!

Das Elterntaxi zum Kindergarten – manchmal ist das halt einfach nötig. Viele Ulmer Kindergärten haben dafür extra einen eigenen Parkplatz direkt vor der Einrichtung, damit die Kids schnell und sicher ankommen. Diese Parkplätze werden aber immer wieder von Leuten zugeparkt, die mit dem Kindergarten gar nichts zu tun haben. Was tun?

Das Elterntaxi zum Kindergarten – manchmal ist das halt einfach nötig. Viele Ulmer Kindergärten haben dafür extra einen eigenen Parkplatz direkt vor der Einrichtung, damit die Kids schnell und sicher ankommen. Diese Parkplätze werden aber immer wieder von Leuten zugeparkt, die mit dem Kindergarten gar nichts zu tun haben. Das erlebt auch Dominic, Vater aus Ulm, regelmäßig. Er muss dann zwangsweise kurz auf der Straße halten, bekommt da aber Probleme mit dem normalen Verkehr und den Bussen, die dort auch fahren. Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Kindersicherheit nicht so wichtig?

Dominic (Nachname und Einrichtung sind der Redaktion bekannt) hat reagiert und bei der Stadt Ulm ein Sonderabschlepprecht gefordert. Das gibt's aber nicht. Vielmehr hieß es ihm gegenüber, doch einfach woanders zu parken... Das Ulmer Ordnungsamt hat ihm gegenüber offenbar auch klargemacht, dass die Situation in Ulm kein Einzelfall sei, berichtet der 30-Jährige. Ist der Stadt Ulm die Kindersicherheit also nicht so wichtig? Wir haben nachgefragt – die Antwort ist ernüchternd.

Das sagt die Stadt Ulm dazu

Bei den von Ihnen angesprochenen "extra Parkplätzen" vor den Kindergärten handelt es sich - soweit sich die Parkplätze nicht auf Privatgrund befinden - zumeist um eingeschränkte Halteverbote mit einer zeitlichen Beschränkung. Diese sind oftmals für das Ein- und Aussteigen lassen der Eltern dort gedacht, doch sind diese Bereiche nicht explizit für die Kindergärten ausgewiesen. Somit ist dort allen Personen gestattet, was im eingeschränkten Halteverbot zulässig ist: Ein Halten bis zu 3 Minuten sowie auch das Ein- und Aussteigen und ein Be- und Entladen. Ordnungswidrig steht in diesem Bereich also jeder, der hier tatsächlich parkt und nicht nur hält, ein- und aussteigt oder be- und entlädt, unabhängig davon ob dies mit dem jeweiligen Kindergarten zusammenhängt.

Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit, die beim Abschleppen von Fahrzeugen zwingend zu beachten sind, werden Fahrzeuge im Bereich eines eingeschränkten Halteverbotes durch den Gemeindliche Vollzugsdienst der Stadt Ulm nicht einfach generell durch Abschleppen entfernt. Sollte jedoch festgestellt werden, dass Fahrzeugführer über die erlaubten Tätigkeiten im eingeschränkten Halteverbot hinaus dort parken, so werden diese auch entsprechend geahndet.

Ein Abschleppen im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt generell durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst oder durch die Polizei. Ein Abschleppen durch einen privaten Dritten - wie im Beispiel gefordert durch eine Kindertageseinrichtung - ist dabei zumeist nur vorgesehen, wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt oder eine Zufahrt zu einem Privatgrundstück durch den Falschparker blockiert wird. Ein "Sonderabschlepprecht" oder ähnliches als Generalermächtigung für Dritte im öffentlichen Raum Fahrzeuge ordnungsgemäß abschleppen zu lassen gibt es hier nicht, da es sich wie voranstehend ausgeführt auch zumindest im Fall dieses Kindergartens (Name der Einrichtung ist der Redaktion bekannt) nicht um private Parkplätze der Einrichtung handeln dürfte sondern um öffentlichen Verkehrsraum, der auch nicht explizit nur für die Kita als einzigen Nutzungsberechtigten ausgewiesen ist.

So reagiert die Stadt darauf (Update)

Nach den Beschwerden über zugeparkte Kindergartenparkplätze will die Stadt Ulm zukünftig verstärkt vor den Ulmer Kindergärten kontrollieren und auch verwarnen. Das könnte allerdings auch Eltern treffen, denn die Kindergartenparkplätze vor der Einrichtung sind meist nur ein eingeschränktes Halteverbot. Da dürfen grundsätzlich alle stehen, aber eben nur für 3 Minuten zum Be- oder Entladen.

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