Um die enorme Preissteigerung beim Strom, Gas und Wärme für Verbrauchende abzufangen, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 die Energie-Preisbremse beschlossen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führte zu einem Anstieg der Energiepreise. Viele Verbrauchende stehen jetzt vor einer großen finanziellen Herausforderung, welche die Bundesregierung mit der Energie-Preisbremse abfangen möchte. Wie die SWU dies umsetzt, haben wir bereits in diesem Artikel erklärt.
Die Energie-Preisbremse soll ab dem 1. März 2023 eingeführt werden. Die Entlassung für Verbrauchende erfolgt automatisch, indem die Monatsabschläge schnellstmöglich angepasst werden. Aktuelle Informationen stellt die SWU online bereit, beispielsweise wie die Strompreisbremse umgesetzt wird. Privathaushalte erhalten für 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs einen vergünstigten Preis. Dieser liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die verbleibenden 20 Prozent gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
Die Ulmer und Neu-Ulmer Stadtwerke arbeiten derzeit an der technischen Umsetzung der Energie-Preisbremse. Klaus Eder, SWU-Geschäftsführer, betont: „Das Instrument der Preisbremse hilft uns dabei, unsere Kundinnen und Kunden schnell finanziell entlasten zu können.“ Die technische und organisatorische Umsetzung sei für die Mitarbeitenden jedoch eine aufwändige und komplexe Aufgabe.
Aufgrund des straffen Zeitplans und der Komplexität sind Verzögerungen nicht auszuschließen. Dennoch werden alle Verbrauchende von der SWU über die Entlastung informiert. Sollten vereinzelt Personen noch keine Informationen erhalten haben, bedeutet dies nicht, dass diese keine Entlastung erhalten. Möglicherweise wird ein Großteil der angepassten Monatsabschläge erst in der zweiten Monatshälfte März eingezogen.