Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Gericht weist Klage ab

Urteil noch nicht rechtskräftig

Erst verzichteten sie auf den Pflichtteil ihres Erbes, dann forderten sie ihn doch: Drei erwachsene Adoptivkinder klagten gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller. Nun hat das Gericht entschieden.

Das Landgericht Ulm hat die Klage der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau abgewiesen.

Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei – anders als von der Klägerseite behauptet – weder aus formellen Gründen noch aufgrund anderer Formverstöße nichtig, teilte das Gericht in Ulm in seiner Entscheidung mit.

«Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar
Müller falsch sind», sagte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei. «Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert», sagte Steiner.

Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette betonte nach der Urteilsverkündung, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe.

Anwalt der Adoptivkinder strebt Berufung an

«Das Urteil ist unhaltbar und verstößt offenkundig gegen das Gesetz», sagte Maximilian Ott, Anwalt der Adoptierten, nach der Urteilsverkündung. «Selbstverständlich werden wir daher in Berufung gehen und weiter für Gerechtigkeit kämpfen.» Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. «Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen.»

Die Richterin ließ das Argument der Kläger nicht gelten, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Gericht: Kläger nicht in seelischer Zwangslage oder finanziell abhängig

Auch von einer seelischen Zwangslage, wie die Kläger behauptet hätten, habe sich die Kammer nicht überzeugen können, sagte die Richterin. Ebenso wenig gehe die Kammer davon aus, dass die Adoptierten finanziell abhängig gewesen seien.

Den Streitwert setzte das Landgericht nach Angaben einer Sprecherin auf den gesetzlichen Höchstwert von 30 Millionen Euro fest. Das Ehepaar Müller hatte die drei Erwachsenen demnach im Jahr 2015 im Rahmen einer Erwachsenenadoption adoptiert. Weder die drei Adoptierten noch das Ehepaar Müller und die jeweiligen Anwälte waren bei der Urteilsverkündung anwesend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Adoptierte forderten nach Verzicht Pflichtteil ihres Erbes

Begonnen hatte die Verhandlung im Mai. Die drei Adoptierten hatten ihren Pflichtteil des Erbes gefordert und deswegen gegen den 91-Jährigen und seine Frau geklagt. Schon beim Prozessauftakt war die Kammer in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgegangen, dass der Vertrag nichtig ist. Damals waren die drei Adoptivkinder und Müllers Frau anwesend. Müller selbst war nicht erschienen.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.

Heute hat die Drogeriekette eigenen Angaben zufolge rund 35.000 Mitarbeiter und mehr als 900 Filialen in Europa.

Das könnte Dich auch interessieren

06.05.2024 Erbprozess zwischen Erwin Müller und Adoptivkindern hat begonnen Vor dem Ulmer Landgericht hat am Montag die Verhandlung zwischen dem Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seiner Frau Anita Müller einerseits und ihren drei erwachsenen Adoptivkindern andererseits begonnen. Die drei Adoptierten fordern ihren Pflichtteil des Erbes und klagen deswegen gegen das Ehepaar Müller. Der 91-jährige Müller selbst erschien nicht zur Verhandlung, seine Frau dagegen schon. Die 15.01.2024 Streit ums Erbe: Termin für Prozess um Erwin Müller steht fest Am 25. März wird vor dem Landgericht Ulm verhandelt, wie das Gericht jetzt mitteilt. Die Adoptivkinder wollen ans Milliardenerbe des 91-jährigen Erwin Müller und fechten ihren Adoptionsvertrag an, bei dem sie einen Verzicht auf ihren Pflichtteil unterschrieben haben sollen. Formfehler gemacht? Dabei soll es einen Formfehler gegeben haben und der Verzicht sei wohl auch sittenwidrig. 07.02.2024 Ulm: Prozess um mutmaßlichen Geldabholer beginnt In Ulm beginnt heute der Prozess gegen einen mutmaßlichen Geldabholer einer Gruppe falscher Polizisten. Der 43 Jahre alte Angeklagte soll versucht haben, vor allem ältere Menschen um Geld oder Wertsachen zu bringen. Er soll zwischen Januar und Juni 2023 Geldabholer gewesen sein. Es geht um erbeutete Gegenstände im Wert von rund 109.000 Euro. 22.11.2024 Neuer Kommandeur am BwK Ulm Oberstarzt Prof. Dr. Benedikt Friemert hat am Freitag im Rahmen eines feierlichen Appells das Kommando über das Bundeswehrkrankenhaus Ulm übernommen. Die Übergabe der Truppenfahne erfolgte durch Generalstabsarzt Dr. Ralf Hoffmann, den Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Die Zeremonie fand auf dem Hubschrauberlandeplatz vor dem Krankenhaus statt. Verabschiedung des Vorgängers Zuvor wurde Generalarzt Dr. Johannes