Erbstreit gegen Drogerie-Chef Müller: Urteil rechtskräftig

Entscheidung gefallen

Drei erwachsene Adoptivkinder des Drogerie-Unternehmers Erwin Müller verzichteten zunächst auf den Pflichtteil ihres Erbes. Dagegen klagten sie erfolglos.

Der Rechtsstreit der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau ist beendet: Die Entscheidung des Landgerichts Ulm von Ende Juli über die Abweisung der Klage sei rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei – anders als von der Klägerseite behauptet – nicht aus formellen Gründen nichtig, hatte das Gericht geurteilt.

«Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind», hatte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung erklärt. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenenadoptionen üblich sei. «Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert», sagte Steiner.

Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette hatte nach der Urteilsverkündung betont, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe. Zunächst hatte der Anwalt der Adoptierten, Maximilian Ott, nach der Urteilsverkündung erklärt, Rechtsmittel anzustreben. Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. «Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen.»

Gericht: Adoptierte konnten Tragweite ihres Verzichts abschätzen
Die Richterin hatte das Argument der Kläger nicht gelten lassen, dass diese den Vertrag nicht ausreichend lange im Voraus bekommen hätten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass es einen Beurkundungstermin geben und der Pflichtteilsverzichtsvertrag unterschrieben werden sollte. Außerdem ging die Kammer davon aus, dass die bereits erwachsenen Adoptierten die Tragweite ihres Verzichts abschätzen konnten.

Der gelernte Friseur Erwin Müller richtete 1953 nach Firmenangaben in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon ein, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 kam er demnach auf die Idee, im Salon auch Kosmetik und Drogerieartikel anzubieten. 1969 brachte Müller den Angaben zufolge von einer Rundreise durch Kanada und die USA die Idee von Drugstores mit Waren des täglichen Bedarfs und von großen SB-Warenhäusern mit. 1973 eröffnete er demnach in Ulm schließlich seinen ersten reinen Drogeriemarkt.

Das könnte Dich auch interessieren

06.11.2024 Ulmer Prozessbeginn: Ex-Schüler beteuert Unschuld nach Angriff auf Lehrer Nach einem Angriff auf einen Lehrer hat ein 23-Jähriger am Landgericht Ulm seine Unschuld beteuert. «Er hat die Tat nicht begangen», erklärte sein Anwalt Dominik Hammerstein zu Prozessbeginn. Der Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft vor, einseitig ermittelt zu haben. Die Anklage beruhe auf unzureichenden Beweisen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte den damals 34 Jahre 31.10.2024 Ulm: Prozess wegen versuchten Totschlags startet Später stellte sich heraus, das Opfer ist ein Lehrer. Ab nächsten Mittwoch (06.11.) wird der Fall vor dem Landgericht Ulm verhandelt. Der 23-jährige muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Laut Anklage habe er den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen. Der 34-jährige hatte lebensgefährliche Kopfverletzungen erlitten und nur dank schneller notärztlicher 18.10.2024 Ulm: Messermord vom Eselsberg vor dem Landgericht Dem 55-jährigen Babak A. wird vorgeworfen im März diesen Jahres am Ulmer Eselsberg seinen Nachbarn getötet zu haben. 09.10.2024 Ulmer Teenager wegen Totschlags vor Gericht - Urteil erwartet Im Verfahren gegen einen Teenager, der seine Freundin erwürgt haben soll, wird heute vor dem Landgericht Ulm das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 15-Jährige im vergangenen Jahr kurz nach Weihnachten seine gleichaltrige Freundin in einem Wald im Ulmer Stadtteil Wiblingen getötet hat. Anschließend soll er selbst die Polizei gerufen haben. Weil der Angeklagte