Um was es in diesem Fall geht, ist derzeit noch völlig unklar…
Generalvikar Harald Heinrich hat einen Priester im Dekanat Neu-Ulm mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben entpflichtet. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen den Geistlichen eingeleitet hat. Die Ermittlungen laufen bereits, teilt das Bistum Augsburg mit.
Die Ordnung der Deutschen Bischofskonferenz sieht in einem solchen Fall vor, dass ein Priester, solange ein solches Verfahren andauert, nicht weiter seinen Dienst ausüben kann. Zugleich wurde entsprechend der Vorgaben auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet.
Generalvikar Harald Heinrich: „Die sofortige Freistellung bedeutet keine Vorverurteilung seitens des Bistums. Damit wird nicht bereits seine Schuld festgestellt.“ Dies sei auch nicht die Aufgabe der Diözese, sondern die der staatlichen Strafverfolgungsbehörden.
Weder das Bistum noch die zuständige Staatsanwaltschaft in Ingolstadt äußerten sich dazu, was dem Priester vorgeworfen wird.