Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) muss sich ein weiteres Mal mit der Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen befassen. Am Donnerstag verhandeln die Münchner Richter Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks.
Das VGH hatte bereits im Jahr 2006 zum Start der Einlagerung von verbrauchten Brennelementen Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Kreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen. Die jetzigen Kläger verlangen dennoch, dass die aus dem Jahr 2003 stammende Genehmigung für das Brennelementelager bei dem mittlerweile stillgelegten Atommeiler widerrufen wird. Die Kläger sehen weiterhin ihre Sicherheit gefährdet.
Anfang der 2000er Jahre waren die Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke geplant und gebaut worden. Idee war, dass an den dezentralen Standorten der Atommüll verwahrt wird, bis es in der Bundesrepublik ein Endlager gibt. In Gundremmingen wurden ab 2006 Behälter mit Brennelementen eingelagert.
Nach Angaben des bundeseigenen Betreibergesellschaft der Lager, der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, sind in dem Lager in Schwaben bereits 127 von 192 Stellplätzen für Castor-Behälter belegt. Später sollen einmal 176 Behälter dort gelagert werden. Die Genehmigung des Lagers läuft bis zum Jahr 2046. Kritiker befürchten aber, dass bis dahin kein Endlager zur Verfügung steht und der Atommüll noch Jahrzehnte länger an den Standorten der früheren Atomkraftwerke verbleiben muss.
Die Kläger kritisieren, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei. Die Betreiber weisen dies zurück. «Die Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland», sagt Unternehmenssprecher Burghard Rosen.
Der Schutz der Anlagen gegen Terror werde von den Sicherheitsbehörden ständig geprüft und bei Bedarf angepasst. «So werden beispielsweise an den Zwischenlagern der BGZ zusätzliche Stahlbetonwände errichtet, um den Schutz der Lager zu verstärken.»
Bezüglich des Themas Flugzeugabstürze verweist die BGZ auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 in den USA unter anderem auf das World Trade Center in New York. Seit damals sei «auch ein absichtlich herbeigeführter Flugzeugabsturz auf Zwischenlager Bestandteil der Genehmigungsverfahren». Es sei nachgewiesen, «dass durch einen absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz auf ein Zwischenlager eine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann», sagt Rosen.
Gundremmingen zählt zu den größten Atomstandorten in Deutschland. In der schwäbischen Gemeinde ging 1966 das erste große Atomkraftwerk (AKW) der Bundesrepublik ans Netz. Dieser Meiler wurde nach einem Jahrzehnt und mehreren schweren Störfällen abgeschaltet. Die Blöcke B und C wurden im Jahr 1984 zusammen fertiggestellt und gingen im Abstand weniger Monate in Betrieb. Silvester 2021 wurde der Betrieb des Kernkraftwerks eingestellt.