Erster Fall von Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis

Jetzt hat es auch diesen Landkreis erwischt

Ein erster Fall von Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis ist bestätigt. Das teilt das Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit.

Wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) heute bestätigte, war eine Lachmöwe, die mit schweren Krankheitssymptomen bei Dietenheim gefunden wurde und kurze Zeit später verendete, mit dem Geflügelpestvirus H5N1 infiziert. Aufgrund der räumlichen Nähe scheint ein Zusammenhang mit dem aktuellen Geflügelpestgeschehen im Landkreis Neu-Ulm wahrscheinlich. In der vergangenen Woche wurde bei Gerlenhofen und Ludwigsfeld ein Ausbruch der hochansteckenden Tierseuche festgestellt. Zwischenzeitlich sind dort über 1.500 tote Wildvögel gefunden worden. Größtenteils handelt es sich um Lachmöwen, die lange Flugstrecken zurücklegen und so das Virus weitertragen können.

„Unsere Befürchtung, dass sich die Geflügelpest schnell weiter ausbreitet, hat sich leider bewahrheitet. Insofern war es richtig, über eine Allgemeinverfügung vorsorglich eine kreisweite Aufstallung anzuordnen. Ich appelliere an die Geflügelhaltungen, die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen gewissenhaft und konsequent einzuhalten. Auch Spaziergängerinnen und Spaziergänger sollten sich der Risiken bewusst sein und sich vor allem entlang von Gewässern entsprechend vorsichtig verhalten. Menschen können das Virus genauso wie andere Tiere auch indirekt weiterverbreiten. Hunde sollten deshalb an die Leine und auffällige oder tote Wildvögel auf gar keinen Fall angefasst, sondern bei der zuständigen Veterinärbehörde oder Gemeinde gemeldet werden. Ein Eintrag der hochansteckenden Viren in einen Geflügelbestand hat fatale Folgen, deshalb sollten jede und jeder sein Möglichstes tun, um eine Verschleppung der Vogelgrippe zu vermeiden“, sagte der Leiter des Veterinäramtes im Alb-Donau-Kreis Dr. Joachim Butscher.

Die aktuelle Stallpflicht gilt vorerst bis zum 21. Mai 2023. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Startseite des Webauftritts www.alb-donau-kreis.de abrufbar. Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beobachtet das Geschehen genau und steht in einem engen Austausch mit den Veterinärämtern in Ulm und Neu-Ulm, um die Situation laufend zu bewerten und die Maßnahmen gegebenenfalls anzupassen.

Das könnte Dich auch interessieren

04.09.2024 Blauzungenkrankheit nun auch im Alb-Donau-Kreis angekommen Die Blauzungenkrankheit, eine Tierseuche, die hauptsächlich Wiederkäuer wie Schafe, Rinder und Ziegen betrifft, breitet sich derzeit rasant in Baden-Württemberg aus. Nachdem sie bereits in mehreren Landkreisen nachgewiesen wurde, ist nun auch eine Schafherde im Alb-Donau-Kreis betroffen. Glücklicherweise waren die Tiere bereits geimpft, was laut Dr. Hans-Joachim Butscher, Leiter des Veterinäramts des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, zu einer 16.08.2024 Veterinäramt Alb-Donau-Kreis warnt vor Blauzungenkrankheit Nach den jüngsten Nachweisen der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg und Bayern ruft das Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises zur entsprechenden Vorsorge auf. Ausbruch in Baden-Württemberg Am 8. August 2024 wurde im Rems-Murr-Kreis der Ausbruch der Blauzungenkrankheit (BTV-3) bei Schafen nachgewiesen. Damit hat Baden-Württemberg seinen Status als BTV-freies Gebiet verloren. Neue Handels- und Verbringungsbeschränkungen für Wiederkäuer, die auch den 31.07.2024 Land fördert Denkmalschutz in Ulm und Umgebung Das Land Baden-Württemberg investiert kräftig in den Erhalt von Kulturdenkmalen. Mit einer Fördersumme von rund 6,7 Millionen Euro sollen insgesamt 48 Projekte unterstützt werden. Diese Fördermittel sind Teil der zweiten Tranche des Denkmalförderprogramms 2024. Große Unterstützung für das Ulmer Münster Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Ulmer Münster. Für die umfassenden Restaurierungsarbeiten werden 500.000 Euro 29.07.2024 Anklage nach Schüssen auf Landratsamt Alb-Donau-Kreis Im Fall der Schüsse auf das Landratsamt Alb-Donau-Kreis kurz vor Weihnachten 2023 hat die Polizei den mutmaßlichen Schützen ermittelt. Ein 45-jähriger Mann aus Blaustein steht im Verdacht, am frühen Morgen des 22. Dezember auf das Gebäude geschossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat in diesem Zusammenhang Anklage erhoben. Anklage wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Sachbeschädigung Dem