Eselsberg-Mörder in Psychiatrie eingewiesen

Urteil in Ulm gefallen

Im Ulmer Prozess um den Messermord vom Eselsberg ist am Mittag das Urteil gefallen. Der Täter muss in die Psychiatrie.

Der 55-jährige Mann, der im März im Wahn seinen Nachbarn mit einem Messer tötete sowie dessen Ehefrau und Tochter schwer verletzte, muss in die Psychiatrie. Das Ulmer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Täter in einem akuten Schub von Schizophrenie handelte und schuldunfähig war.

Die Tat und ihre Umstände

Schon zu Prozessauftakt im Oktober gestand der Mann seine Tat. Damals hörte er Stimmen, die seinem Nachbarn die Schuld am Tod seines Sohnes gaben. Der Sohn lebt jedoch. Als die Ehefrau des Getöteten arglos die Wohnungstür öffnete, stach der Mann sofort mit einem Jagdmesser zu. Als die Frau zu Boden sank, ging er weiter ins Schlafzimmer und schnitt dem auf dem Bett liegenden Mann die Kehle durch. Auch auf die Tochter ging er los, ließ jedoch schließlich von ihr ab und flüchtete auf die Straße.

Dort ging er mit dem Messer auf Polizisten los, in der Hoffnung, sie würden ihn töten. Die Polizisten stoppten ihn jedoch mit einem Schuss und brachten ihn in ein Krankenhaus. Schon bei den ersten Vernehmungen dort wurde klar, dass der Täter psychisch erkrankt ist. Er wurde daraufhin in ein psychiatrisches Fachkrankenhaus eingewiesen.

Reue des Täters

Auch zum Ende des Prozesses ergriff der Täter nochmals das Wort und sagte: „Ich entschuldige mich für meine Taten. Ich war krank. Ich hoffe, so etwas in Zukunft nicht mehr zu tun.“ Die Ehefrau und die beiden Töchter des getöteten Opfers hörten diese Worte unter Tränen.

Urteilsbegründung des Richters

Seine gewohnt ausführliche mündliche Urteilsbegründung begann der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter mit den Worten: „Muhammad ist tot. Er wurde 58 Jahre alt. Eine furchtbare Tragödie für die Familie. Kein Urteilsspruch kann Ihnen den Vater wiederbringen.“ Mehrere Dutzend Zuschauer verfolgten die Urteilsverkündung, während vor dem Verhandlungssaal umfangreiche Kontrollen durchgeführt wurden. Zahlreiche Justizbeamte sorgten für Ordnung im Saal.

Tresenreiter erklärte die Unterschiede zwischen Bestrafung und Rache und warum der Täter nicht wegen Mordes lebenslänglich ins Gefängnis muss. Nach Überzeugung des Gerichts ist der Täter aufgrund seiner Schizophrenie auch weiterhin gefährlich. Diese Erkrankung war tatbestimmend, da sie den Wahn auslöste, unter dem der Mann handelte.

Schizophrenie und ihre Auswirkungen

Die Schizophrenie ist eine Krankheit, die es Erkrankten unmöglich macht, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Laut den Recherchen des Richters erleidet fast ein Prozent der Bevölkerung im Laufe des Lebens schizophrene Episoden. Diese verlaufen oft harmlos und gehen wieder vorbei. Nur in seltenen Fällen begehen Erkrankte schwere Taten.

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