Fast vier Jahrzehnte nach der Tat hat das Landgericht Ulm einen ehemaligen US-Soldaten wegen versuchten Mordes verurteilt. Der 65-Jährige erhielt am Dienstag eine Haftstrafe von acht Jahren. Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass der Mann am 23. Oktober 1985 eine damals 29-Jährige in Göppingen vergewaltigt und dann versucht hatte, sie zu töten, um seine Tat zu verdecken.
Der damals in Göppingen stationierte Ausbildungsoffizier hatte die Tat vor Gericht weitgehend eingeräumt, den Vorwurf des versuchten Mordes aber von sich gewiesen. Der Angeklagte hatte geschildert, wie er die junge Frau an dem Abend im Jahr 1985 verfolgt und mit einem Messer bedroht hatte. In einem Park habe er sie vergewaltigt und anschließend niedergeschlagen – sie aber nicht töten wollen.
Während sich die beinahe bewusstlose Frau aus Angst tot stellte, fuhr der Soldate sie zu einem Straßengraben und warf sie dort hinein. Die Frau überlebte mit zahlreichen Verletzungen – darunter Rippenbrüche und ein Trommelfellriss.
Die Tat habe auch nach all den Jahren noch Auswirkungen auf die Geschädigte, sagte der Vorsitzende Richter. Beruflich wie persönlich trage sie schwer daran. Dunkelheit verängstige sie. «Ich konnte ihre Verbitterung erkennen», sagte der Richter zur Aussage der Frau, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hatte. Der Angeklagte habe große Schuld auf sich geladen.
Der damals 28-Jährige war bei den Ermittlungen 1985 von der Polizei befragt worden, im Jahr darauf aber wieder in die USA zurückgekehrt. Über Jahrzehnte blieb die Tat ungeklärt. Mit einer DNA-Probe gelang es den Ermittlern schließlich, den Täter zu überführen und ihn aus den USA nach Deutschland ausliefern zu lassen. Die Auslieferungshaft wurde dem 65-Jährigen beim Strafmaß angerechnet.
Nur wenige Jahre nach der Tat in Göppingen machte sich der Mann in den USA erneut der Vergewaltigung sowie der Entführung schuldig, wie im Prozess aus amerikanischen Gerichtsakten deutlich wurde. 17 Jahre verbrachte er dafür in Gefängnissen. Für seine Verurteilung vor dem Landgericht Ulm galt der 65-Jährige aber als nicht vorbestraft, da die Taten erst danach geschehen sind.
Die Delikte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sind mittlerweile verjährt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.