Das Urteil im Ulmer Fackelwurf-Verfahren ist rechtskräftig. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat ihre eingelegte Revision zurückgenommen.
Hintergrund des Verfahrens war, dass fünf Männer in einer Nacht im Mai 2019 aus fremdenfeindlichen, rassistischen und antiziganistischen Motiven eine brennende Fackel auf ein Wiesengrundstück in Dellmensingen warfen, auf dem sich zu diesem Zeitpunkt 46 Personen, die der ethnischen Minderheit der Roma angehören, mit ihren Fahrzeugen und Wohnwagen aufhielten. Ziel der Angeklagten war es, die Roma-Familie aus dem Bereich Dellmensingen zu vertreiben.
Am 23.09.2020 hatte die 2. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm die fünf Angeklagten jeweils wegen Nötigung in 45 tateinheitlichen Fällen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Wir berichteten.
Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die bereits in der Anklage aber auch noch in ihrem Plädoyer von einer Strafbarkeit wegen versuchten Mordes ausgegangen war, zunächst Revision eingelegt. Diese Revision hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun nach Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.