Dies hat der Branchenverband des VDV in einer Sondersitzung beschlossen.
Die kostenlose Freifahrt gilt auch für alle Verkehrsmittel (Bus und Bahn) im gesamten DING-Gebiet (Ulm, Kreise Alb-Donau, Biberach, Neu-Ulm). Die Regelung gilt bis auf Weiteres und auf Widerruf, wie der DING mitteilt.
Als Fahrausweis dienen entweder die Tickets „helpukraine“, die kostenlos in allen DB-Reisezentren und DB-Agenturen in Deutschland erhältlich sind, oder auch ein gültiges Ausweisdokument. Mehrsprachige Informationen gibt es im Internet bzw. über die Kundenhotline der Deutschen Bahn unter 030 – 2970.