Fusion der Kirchenbezirke Ulm und Blaubeuren schreitet voran

Beschluss der Bezirkssatzung bei gemeinsamer Bezirkssynode

Bei einer gemeinsamen Sondersynode der Evangelischen Kirchenbezirke Ulm und Blaubeuren wurde die Bezirkssatzung für den künftigen Evangelischen Kirchenbezirk Ulm/Alb-Donau beschlossen.

Bei der gemeinsamen Sondersynode der Evangelischen Kirchenbezirke Ulm und Blaubeuren am vergangenen Freitag in Dornstadt haben die Vertreterinnen und Vertreter aus den Kirchengemeinden und Werken in getrennten Abstimmungen mit einer Enthaltung (Bezirkssynode Ulm) und einer Gegenstimme (Bezirkssynode Blaubeuren) die Bezirkssatzung für den künftigen Evangelischen Kirchenbezirk Ulm/Alb-Donau beschlossen.

Fusion der Kirchenbezirke Ulm und Blaubeuren schreitet voran

Mit diesem wichtigen Schritt steht der Fusion der beiden Kirchenbezirke zum 1. Januar 2026 nichts mehr im Wege. Zu dem neuen Kirchenbezirk gehören dann 64.243 Gemeindeglieder in 41 Kirchengemeinden (Stand Ende 2023), sowie die Evangelischen Bezirksjugendwerke Blaubeuren und Ulm mit dem CVJM Ulm, das Evangelische Bildungswerk Ulm/Alb-Donau mit Medienstelle und der bisherige Evangelische Diakonieverband Ulm/Alb-Donau.

Organisatorisch aufgeteilt wird der neue Kirchenbezirk in die drei Teilgebiete Ulmer Alb, Ulm und Blaubeuren. Zu diesem Teilgebiet gehören dann die evangelischen Kirchengemeinden des bisherigen Kirchenbezirks Blaubeuren. Dieser wird zum 31. Dezember 2025 aufgelöst.

Hintergrund

Das Blaubeurer Dekanat blickt auf eine lange evangelische Tradition zurück: Bereits 1534 wurde die Reformation eingeführt, etwa ab 1560 war Blaubeuren Dekanssitz und ist auch durch sein evangelisches Seminar bekannt. Der Kirchenbezirk Ulm ist hingegen organisatorisch im 19. Jahrhundert entstanden, weil die ehemalige freie Reichsstadt erst 1810 württembergisch wurde. Allerdings gab es bereits lange vorher am Münster einen Superintendenten, der heute einem Dekan entsprechen würde.

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