Um Gas-Importeure in der aktuellen Situation zu unterstützen und die hohen Beschaffungskosten für Gas auszugleichen, hat die Bundesregierung eine Gasumlage, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll, in die Wege geleitet. Diese soll einen Zusammenbruch von Unternehmen, die für einen funktionierenden Gasmarkt und die Versorgungssicherheit wichtig sind, verhindern.
Am 15. August wurde bekannt gegeben, dass die Umlage 2,4 Cent pro Kilowattstunde betragen wird. Die Umlage wird monatlich abgebucht und kann alle drei Monate geändert werden. Sie soll bei allen Gasverbrauchern erhoben werden und endet am 1. April 2024.
Hier kommt es stark auf den eigenen Anbieter an. Beispielsweise werden Fernwärmekunden der SWU voraussichtlich auch die Gasumlage zahlen müssen, da die Fernwärme der Stadtwerke zu großen Teilen aus Gas gewonnen wird. Erkundigen Sie sich also bei Ihrem Anbieter, ob Sie die Umlage zahlen müssen.
In Deutschland ist die Gasversorgung, laut SWU, aktuell sicher, da Haushalte geschützt werden. Im Falle von Engpässen würde erst bei der Industrie gespart werden. Das Ziel aller Akteure sei es, alle an das Gasnetz angeschlossenen Haushalte in Deutschland ununterbrochen zu versorgen.
Sollte das verfügbare Gas in Deutschland tatsächlich nicht mehr für alle reichen, greift der Notfallplan Gas. Die ersten zwei der drei Stufen des Plans wurden bereits ausgerufen: Am 30. März wurde die Frühwarnstufe und am 23. Juni die Alarmstufe ausgerufen. Der Notfallplan soll vor allem die Versorgung privater Haushalte sichern.
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