Gehwegparken neu regeln

Die Stadt Ulm war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Das geht nicht mehr, nachdem der Petitionsausschuss des Landtags die Stadt deswegen gerügt hat.

Und auch Michael Jung, Leiter der Hauptabteilung VGV und zuständig für Verkehr, stellt fest: „Parken auf Gehwegen gefährdet oft die schwächsten Verkehrsteilnehmenden. Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren können zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzen oder kommen überhaupt nicht mehr durch.“ Im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit bestehe Handlungsbedarf. Die Umsetzung des Konzepts geht jetzt in die nächste Phase.

Bei der Überprüfung der ungefähr 850 städtischen Straßen hatten die Ulmer Verkehrsplaner drei Kategorien von Straßen unterschieden.

Die meisten der 75 Straßen mit Regelungsbedarf wurden inzwischen von Fachleuten in Augenschein genommen, um die bestehende Parksituation und Beschilderung zu erfassen, wichtige Standorte von Verkehrsschildern, Einfahrten und die vorhandenen Straßen- und Gehwegbreiten einzumessen und zu kartieren. 14 dieser Straßen aus der Kategorie II  werden demnächst beschildert und markiert, um dort bisher nur geduldetes Gehwegparken  zu ermöglichen – unter Berücksichtigung der Örtlichkeit und der Belange anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger, wie Jung betont. Offen sind derweil noch die „harten Brocken“ der Kategorie III. Aber auch hier ist die Stadt dabei, Lösungen für jeden einzelnen Fall auszuarbeiten.

 Info

Der Bearbeitungsstand ist auf der Homepage der Stadt Ulm unter dem Artikel „Gehwegparken“ abrufbar und wird hier kontinuierlich aktualisiert.

 Grundlagen

Gehwegparken ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich verboten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Wagen vollständig auf dem Gehweg oder nur mit einer Fahrzeugseite dort abgestellt ist – beides ist prinzipiell nicht erlaubt. Nur dort, wo eine entsprechende Markierung auf dem Gehweg angebracht ist, darf unter Berücksichtigung der StVO auf dem Gehweg geparkt werden.

Kriterien

Die ungehinderte Zufahrt von Feuerwehr, Rettungsfahrzeugen, Müllfahrzeugen, Bussen muss sichergestellt sein, ebenso die vorgeschriebene Mindestbreite auf Gehwegen von anderthalb Metern, so dass eine Begegnung von Kinderwagen und Rollatoren möglich ist. Fahrzeuge sollen vom Gehweg auf die Straße geholt und dadurch der Gehweg freigehalten werden.

Dort, wo Gehwegparken nicht erlaubt werden kann, werden Parkmöglichkeiten auf der Straße ausgewiesen – soweit dies möglich ist. Grundstückszufahrten, Einmündungen sowie Kreuzungen müssen einsehbar bleiben. Wo möglich, werde beidseitiges Parken genutzt. Versetztes Parken soll die Durchfahrgeschwindigkeit reduzieren. Einen Schilderwald will die Verwaltung aber vermeiden.

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