Gericht bestätigt Verbot von Freiwillig-Tempo-30-Schildern

Entscheidung unanfechtbar

Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 am Bodensee beschäftigen Behörden und Gerichte seit Längerem. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten entschied nun im Eilverfahren.

Anwohner in einigen Bodenseegemeinden müssen Schilder für ein freiwilliges Tempo 30 von ihren Grundstücken entfernen. Dies geht aus drei Beschlüssen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) im Eilverfahren hervor. Grund dafür sei, dass die selbst gestalteten Tafeln mit amtlichen Tempo-Schildern verwechselt werden könnten. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Der VGH bestätigte damit Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg zu drei Fällen vom Sommer. Dort ist weiterhin das Verfahren in der Hauptsache anhängig, wie ein Sprecher bestätigte. Wann es damit weitergehen wird, war zunächst unklar.

Der Zusatz «freiwillig» könnte laut Gericht übersehen werden

Auf den Schildern sind etwa das Wort «Freiwillig», ein nachempfundenes Tempo-30-Zeichen und Silhouetten laufender Kinder zu sehen. Das Gericht kritisierte laut einer Mitteilung, dass die Ergänzung «Freiwillig» von Verkehrsteilnehmern «möglicherweise nicht wahrgenommen» werde. «Die Anwohner könnten ihre Bitte um ein freiwilliges langsameres Fahren auch durch anders gestaltete Schilder zum Ausdruck bringen», hieß es in der Mitteilung. In den Kommunen gilt nach früheren Angaben die übliche Begrenzung von 50 Kilometern pro Stunde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte Beschwerde beim VGH in Mannheim gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts eingelegt. Die Umweltorganisation unterstützt nach eigenen Angaben die Kläger von der Bodenseehalbinsel Höri. Der VGH ist das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg.

Deutsche Umwelthilfe spricht von grundsätzlicher Rechtsfrage

«Bei der von der DUH unterstützten Klage geht es darum, ob von Raserei betroffene Anwohnerinnen und Anwohner berechtigt sind, mit „Freiwillig-Tempo-30“-Schildern darum zu bitten, langsamer zu fahren», hatte der Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch, im Sommer gesagt. Es handele sich um eine grundsätzliche Rechtsfrage, die seiner Ansicht nach geklärt werden müsse.

Das Landratsamt Konstanz hatte laut Freiburger Gericht bereits im April angeordnet, die Schilder zu entfernen. Anwohnern, die die Schilder aufgestellt hatten, wurde jeweils ein Zwangsgeld von 800 Euro angedroht.

Wie das Gericht bereits im vergangenen Jahr mitgeteilt hatte, rief der örtliche Grünen-Verband im Herbst 2021 zu einer «Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm» auf. Die Schilder seien in diesem Zuge beschafft und dann verteilt worden. (Rechtssachen 6 K 2226/24, 6 K 2227/24, 6 K 2228/24)

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