Die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird nicht aufgehoben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat erneut eine entsprechende Klage abgewiesen. Die Richter hatten über die Klagen von Grundstückseigentümern aus der Umgebung des Kernkraftwerks zu entscheiden. Die vor mehr als 20 Jahren erteilte Genehmigung für das Lager für verbrauchte Brennelemente bleibt damit weiterhin in Kraft, teilte der VGH am Freitag mit. Aktuell ist das Atomlager bis zum Jahr 2046 genehmigt.
Der VGH bestätigte damit eine frühere Entscheidung. Denn bereits im Jahr 2006 waren zum Start der Einlagerung Klagen gegen das Lager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) sowie die beiden anderen Zwischenlager in Bayern abgewiesen worden. Die Kläger in dem aktuellen Verfahren sahen dennoch nach wie vor ihre Sicherheit gefährdet. Sie kritisierten, dass die Risiken eines Flugzeugabsturzes auf das Lager und der Beschuss durch Terroristen nicht hinreichend geprüft worden sei.
Das Gericht sei aber der Ansicht, dass für solche Fälle ausreichend Vorsorge getroffen worden sei, teilte der VGH mit. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Sicherheitsbehältern sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.