Der Bauantrag sei nicht rechtens, so das Gericht. Der Bebauungsplan schließe eine Vergnügungsstätte aus. Weil in dem Betreiberkonzept aber auch Partyräume aufgeführt werden, handelt es sich nach Auffassung der Richter ganz klar um eine Vergnügungsstätte und damit ist die Baugenehmigung rechtswidrig.
Geklagt hatten mehrere Anwohner. Der Betreiber will Medienberichten zufolge trotz der heutigen Gerichtsentscheidung weitermachen.
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