Die Staatsanwaltschaft hat für den Autofahrer eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidiger haben sich für maximal vier Jahre Haft ausgesprochen.
Der Angeklagte hatte zugegeben, im April 2021 bei Monheim im Kreis Donau-Ries auf einer Staatsstraße mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren zu sein und den Unfall verursacht zu haben. Auf der Straße waren höchstens 100 Kilometer pro Stunde erlaubt, der Angeklagte fuhr etwa doppelt so schnell.
Sein Wagen schleuderte schließlich auf die Gegenfahrbahn und krachte in den Wagen einer 54-Jährigen. Die vierfache Mutter hatte keine Chance und war sofort tot.
Ursprünglich war der deutsche Staatsbürger sogar wegen Mordes angeklagt. Allerdings wurde der Vorwurf im Prozess fallengelassen. Ein Tötungsvorsatz sei dem 28-Jährigen nicht nachzuweisen, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er verlangt eine Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge, die Höchststrafe liegt hier bei zehn Jahren.
Die Verteidiger meinten hingegen, dass der vor wenigen Jahren gegen Raser eingeführte Paragraf nicht konkret genug sei und daher nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht käme. Bei Juristen ist insbesondere umstritten, ob auch sogenannte Alleinrennen ohne zweites Fahrzeug – wie im vorliegenden Fall – geahndet werden können, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz allerdings mittlerweile entsprechend abgesegnet.