Gericht weist Klage gegen OB-Wahl in Laupheim zurück

Die Entscheidung ist gefallen

Der CDU-Politiker Kevin Wiest ist mit seiner Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Kreis Biberach) gescheitert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Klage des bei der Wahl am 24. April mit nur sieben Stimmen unterlegenen Kandidaten abgewiesen, wie ein Sprecher des Gerichts am Mittwoch mitteilte.

Wiest wollte mit seiner Klage erreichen, dass die OB-Wahl der 23 000-Einwohner-Stadt im Kreis Biberach für ungültig erklärt und eine Neuwahl angeordnet wird. Zumindest sollte das Wahlergebnis aufgehoben und das Ergebnis neu festgestellt werden.

Als Grund für seine Klage gab der Kläger mehrere Verfahrensfehler bei der Wahl an. So soll der Gemeindewahlausschuss etwa auf Antrag hin keine Neuauszählung vorgenommen haben. Eine Neuauszählung hatten die Stadt und das Regierungspräsidium Tübingen abgelehnt, da diese allein aufgrund eines knappen Ergebnisses rechtlich nicht zulässig gewesen sei.

Das Verwaltungsgericht wies zudem darauf hin, dass Wiest etwaige Fehler bei der Abstimmung innerhalb einer Woche hätte vorlegen müssen. Dies war nicht geschehen.

Zuvor hatte bereits das Regierungspräsidium Tübingen einen Einspruch Wiests gegen die OB-Wahl zurückgewiesen. Wahlsieger war damals der SPD-Politiker Ingo Bergmann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gerichtsurteil im Wortlaut

„Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 27. September 2022 die Klage des unterlegenen Kandidaten gegen die Feststellung des Ergebnisses der Oberbürgermeisterwahl in Laupheim (Neuwahl vom 24. April 2022) abgewiesen.

Der Kläger, dessen Einspruch gegen die Wahl vom Regierungspräsidium Tübingen zurückgewiesen worden war, begehrte in erster Linie die Verpflichtung des beklagten Landes, die Oberbürgermeisterwahl für ungültig zu erklären und eine Neuwahl anzuordnen, hilfsweise die Feststellung des Wahlergebnisses aufzuheben und das Ergebnis neu festzustellen. Zur Begründung wurden verschiedene Verfahrensfehler geltend gemacht. Unter anderem beanstandete der Kläger, dass der Gemeindewahlausschuss auf einen entsprechenden Antrag hin keine Neuauszählung der Stimmzettel vorgenommen habe. Das Regierungspräsidium und die beigeladene Stadt Laupheim traten dem entgegen und führten aus, dass ein knappes Wahlergebnis für sich genommen keine Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalwahlordnung begründe und eine Neuauszählung daher rechtlich nicht zulässig gewesen wäre. Die Kammer ist der Argumentation des Klägers nicht gefolgt und hat insbesondere die kommunalwahlrechtlich erforderliche Ergebnisrelevanz etwaiger Fehler im Wahlverfahren, die der Kläger zudem innerhalb der Wochenfrist des § 31 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes konkret und substantiiert darzulegen gehabt hätte, verneint. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Sie werden in Kürze abgefasst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu befinden hat.“

Das könnte Dich auch interessieren

06.05.2024 Probleme bei der Bahn zwischen Erbach und Laupheim West Wegen einer Betriebsstörung ist die Strecke seit dem Vormittag gesperrt. Es ist inzwischen ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet worden. Die Sperrung soll nach Angaben der Deutschen Bahn voraussichtlich bis 13.00 Uhr dauern. Aber auch danach müsst ihr mit Verspätungen und Zugausfällen rechnen. Reisende können sich unter anderem in der App DB-Navigator über die aktuellen Verbindungen informieren. 14.02.2024 Chaos in Biberach: So reagiert OB Zeidler darauf „Der „Politische Aschermittwoch der Grünen“ ist eigentlich von jeher ein „Fest der Demokratie, des Austausches und freilich auch der Diskussion,“ so Oberbürgermeister Norbert Zeidler- was sich dieses Jahr in seiner Stadt abgespielt habe, bezeichnete das Biberacher Stadtoberhaupt als „beklemmend und beschämend.“ Die konsens- und dialogfähige Gesellschaft sei für ihn der größte Verlierer des Tages, wie 07.02.2024 Rund 50 Altreifen in einem Wald bei Laupheim entsorgt Am Dienstag fielen einem Forstwirt rund 50 Autoreifen in einem Waldstück zwischen Laupheim-Untersulmetingen und Ehingen-Schaiblishausen auf. Der Ablageort befindet sich nur unweit der L257, kurz nach dem Waldbeginn linksseitig zwischen der Straße und dem Schandgraben, wie die Polizei mitteilt. Die Reifen wurden neben einem befahrbaren Waldweg abgelegt und offenbar mit einem größeren Fahrzeug oder Transporter 25.01.2024 Laupheim: Dauerausstellung zur Geschichte von Christen und Juden eröffnet Im Mittelpunkt der deutschlandweit einzigartigen Ausstellung stehen jüdische Beziehungsgeschichten und ihr Bezug zur Stadtgeschichte Laupheims. Oberbürgermeister Ingo Bergmann bezeichnet die neue Ausstellung als klares Statement der Stadt zur Geschichte, aber auch zur Demokratie. Laupheim war einst die größte jüdische Gemeinde in Baden-Württemberg, mit einem Bevölkerungsanteil von bis zu 20 Prozent, heute lebt kein einziger Jude