Grundsätzlich muss in Deutschland sichergestellt sein, dass alle Bürgerinnen und Bürger krankenversichert sind. Auf welche Weise dies geschieht, ist in bestimmten Fällen vorgegeben. In anderen Fällen dagegen haben die Betreffenden die Wahl, sich entweder privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Doch wer diese Wahlmöglichkeit hat, tut sich mit der Entscheidung oft schwer. Der Grund liegt vor allem darin, dass eine pauschale Empfehlung dazu kaum möglich ist. Denn welche Variante vorteilhafter ist, hängt in starkem Maße von der individuellen Lebenssituation ab. Dazu kommt, dass mit dieser Entscheidung in der Regel eine Festlegung für lange Zeit verbunden ist, denn ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenkasse ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein Vergleich unterschiedlicher Angebote wird darüber hinaus auch durch die Vielfalt unterschiedlicher Tarife und Leistungen erschwert.
Private Krankenversicherungen (PKV) kalkulieren ihre Tarife und Versicherungsprämien zum einen auf Basis der versicherten Leistungen und zum anderen nach dem individuellen versicherten Risiko. Zudem zahlen private Krankenkassen in der Regel nicht direkt an Ärzte, Apotheken, Kliniken oder andere Erbringer von medizinischen Leistungen, sondern erstatten ihren Versicherten die angefallenen Kosten, nachdem diese ihnen die entsprechenden, zunächst von ihnen selbst beglichenen Rechnungen eingereicht haben.
Da jüngere Menschen im Normalfall weniger gesundheitliche Probleme haben und weniger Medikamente und medizinische Behandlungen benötigen, können ihnen die privaten Krankenversicherungen vergleichsweise günstige Prämien anbieten. Insbesondere junge Berufstätige, deren Einkommen die geltende Bemessungsgrenze übersteigt, können deshalb im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung erhebliche Beträge sparen. In bestimmten Fällen bieten private Krankenversicherer auch eine großzügigere Kostenübernahme bei Medikamenten und Therapien an, die – wie zum Beispiel die Homöopathie – schulmedizinisch nicht anerkannt sind oder für deren Wirksamkeit wissenschaftlich gesicherte Belege fehlen.
Dem steht allerdings gegenüber, dass die Höhe der Versicherungsprämien mit zunehmendem Lebensalter deutlich steigen kann. Wer diese finanzielle Belastung im Alter nicht mehr tragen kann, hat die Möglichkeit, in den sogenannten Basistarif zu wechseln.
Dieser deckt zwar weiterhin alle notwendigen medizinischen Behandlungen ab, ist in der Regel aber dennoch mit einem im Vergleich zum vorherigen Tarif reduzierten Leistungsspektrum verbunden. Die Erfahrung zeigt allerdings auch, dass nicht jede PKV Beitragserhöhung, die privat Versicherte von ihren Versicherern zugestellt bekommen, auch wirklich rechtmäßig ist. Daher ist die Prüfung eines Beitragserhöhungsschreibens durch einen entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das sogenannte Solidarprinzip, wonach alle Versicherten Anspruch auf dieselben Leistungen haben und die Beiträge sich an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Für die Bemessung der Beitragshöhe sind also weder das Alter noch das durch eventuelle Vorerkrankungen geprägte individuelle Risiko relevant, sondern allein das persönliche Einkommen.
Ganz gleich, ob es um die Behandlung von schweren Verletzungen nach einem Unfall, eine harmlose Erkältung oder eine schwere chronische Erkrankung geht, alle gesetzlich Versicherten werden nach demselben Standard behandelt. Wer darüber hinausgehende Leistungen wünscht, kann diese jedoch auch durch private Zusatzversicherungen abdecken. Ist das Einkommen im Alter geringer als während der Berufstätigkeit, ändert sich dadurch an den Versicherungsleistungen nichts. Besonders attraktiv ist die gesetzliche Krankenversicherung für Familien mit Kindern oder Paare, bei denen nur ein Partner berufstätig ist. Denn die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, Familienangehörige beitragsfrei mitzuversichern, während in der PKV für jedes Familienmitglied eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden muss.