Gesundheitsamt überprüft Testannahmepflicht am Arbeitsplatz

Aufgrund der immer steigenden Infektionszahlen, werden schärfere Maßnahmen ergriffen – Arbeitsplätze werden jetzt kontrolliert.




„Die Infektionszahlen steigen seit einigen Wochen auch im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm wieder deutlich. Viele der Ansteckungen finden am Arbeitsplatz statt. Um diese einzudämmen, hat das Land Baden-Württemberg eine Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt eingeführt, die nicht geimpft oder genesen sind. Ob diese eingehalten wird, kontrolliert der Fachdienst Gesundheit des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis im Rahmen einer Aktionswoche im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm“, sagt Landrat Heiner Scheffold. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes überprüfen in der Woche von Montag, den 22. November 2021, bis einschließlich Freitag, den 26. November 2021, stichprobenartig Betriebe mit starkem Kundenkontakt.

Laut der Corona-Verordnung des Landes sind Arbeitgeber derzeit verpflichtet, ihren Beschäftigten mindestens zweimal pro Woche einen Corona-Test anzubieten. Arbeitnehmer, die nicht geimpft oder genesen sind, und Kontakt zu externen Personen haben, müssen dieses Testangebot zwei Mal pro Woche annehmen.

Die Beschäftigten müssen die durchgeführten Tests eigenverantwortlich dokumentieren, dies erfolgt nicht durch den Arbeitgeber. Die Nachweise sind für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren und auf Verlagen des Gesundheitsamtes diesem vorzulegen. Sollten Arbeitnehmer die vorgeschriebenen Tests nicht durchführen, die Test-Nachweise nicht aufbewahren oder diese nicht auf Verlangen vorlegen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden.

Ausgenommen von der Testannahmepflicht sind geimpfte und genesene Personen. Geimpfte können dies durch den Impfnachweis nachweisen, Genesene durch die Vorlage des damaligen PCR-Testergebnisses.

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