Am Donnerstagabend führte die Verkehrspolizei Laupheim zum zweiten Mal in diesem Jahr eine Großkontrolle auf der Bundesstraße 30 durch. Nachdem vor gut zwei Monaten am Nachmittag der Verkehr zwischen Biberach und Laupheim kontrolliert wurde, fand die aktuelle Kontrolle in den Abendstunden statt.
Von 16 bis 22 Uhr mussten Hunderte Autofahrer einen Stau hinnehmen, da für die Kontrolle die Bundesstraße in Richtung Norden auf eine Fahrspur verengt wurde. Wegen der Dunkelheit war eine aufwändige Beleuchtung notwendig.
Ein Lichtmast-Anhänger des Technischen Hilfswerks machte ein Straßenstück taghell, sodass die kontrollierenden Beamten einen prüfenden Blick in die vorbeifahrenden Fahrzeuge werfen konnten. Immer wieder wurden einzelne Fahrzeuge in den ehemaligen Parkplatz vor Baltringen geleitet, um dort intensiv kontrolliert zu werden.
Auch auf dem Parkplatz waren mehrere Lichtmasten aufgestellt, um ausreichend Helligkeit zu gewährleisten. Zelte schützten die Beamten vor dem Regen, der über der Kontrollstelle niederging.
Hauptziel der Kontrolle waren erneut Autofahrer, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss unterwegs waren. Dafür standen in einem Zelt Messgeräte und Prüfstreifen bereit. In einem Toilettenhäuschen mussten Urinproben abgegeben werden.
Wenn der Drogen-Schnelltest positiv war oder die Alkoholisierung zu hoch ausfiel, ordneten die Polizisten eine Blutentnahme an, die sofort in einem weiteren Zelt durchgeführt werden konnte. Dort hatte sich ein Arzt eingerichtet, um gerichtsfeste Beweise zu sichern.
Insgesamt wurden 65 Fahrzeuge mit 78 Insassen kontrolliert – auch wenn die Beamten dabei zeitweise im strömenden Regen standen. Die Vergehen waren vielfältig: Bei vier Autofahrern war der Drogen-Schnelltest positiv, sodass sie zur Blutentnahme mussten.
Ein Autofahrer war mit mehr als zwei Promille alkoholisiert und musste ebenfalls eine Blutprobe abgeben.
Verwunderlich war, dass zahlreiche Autofahrer im Rückstau vor der Kontrollstelle nicht die Chance nutzten, sich rechtzeitig anzuschnallen. Zehnmal wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, auch weil Eltern sich nicht ausreichend um die Sicherheit ihrer Kinder kümmerten.
Nicht nur Pkw-Fahrer wurden kontrolliert, sondern auch Kleintransporter. Fünfmal mussten Fahrer auf dem Parkplatz ihre Ladung ordnungsgemäß sichern, bevor sie weiterfahren durften. Die Fahrer unterliegen denselben Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten wie Fahrer großer Lastwagen.
Viermal wurde dagegen verstoßen – in einem Fall so extrem, dass die Polizisten den Fahrer zunächst zum Schlafen schickten. Nachdem er die Ruhezeit nachgeholt hatte, musste er noch einen vierstelligen Betrag für das zu erwartende Bußgeld hinterlegen, bevor er seine Kennzeichen zurückbekam und weiterfahren durfte.