Für Betroffene hat die Bayerische Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und Beseitigung der entstandenen Schäden in einem ersten Schritt eine Soforthilfe bereitgestellt.
Die Anträge für die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ sowie die „Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden“ können beim Landratsamt Günzburg gestellt werden.
Ein extra zusammengestelltes Team, das auch am Wochenende gearbeitet hat, bearbeitet seit Donnerstag die Anträge auf Soforthilfe. Mittlerweile sind bereits mehr als 612 Anträge bearbeitet worden und knapp 1,9 Millionen Euro an Betroffene ausbezahlt worden, wie das Landratsamt mitteilt.
Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro können Mieter oder Eigentümer beantragen, die selbst im betroffenen Objekt wohnen. Die Soforthilfe Ölschäden an Wohngebäuden in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude können nur von Eigentümern gestellt werden. Die entsprechenden Anträge können auf der Homepage des Landkreises Günzburg unter www.landkreis-guenzburg online ausgefüllt oder heruntergeladen werden.
Bei “Versicherbarkeit” gibt es laut Staatskanzlei für beide Soforthilfen einen Abschlag von 50 Prozent.