Günzburg: Verbot von Silvesterfeuerwerk in der Altstadt

Böllerverbot in Günzburg

In der Günzburger Altstadt darf auch dieses Jahr an Silvester nicht geböllert werden.

Wenn Weihnachten vor der Türe steht, ist auch der Jahreswechsel nicht mehr weit. Für viele ist da das Silvesterfeuerwerk eine nicht wegzudenkende Tradition. Nicht ganz ungefährlich, denn in ganz Deutschland kommt es immer wieder zu Bränden und schweren Verletzungen. Um die Bewohner, aber auch alte und denkmalgeschützte Gebäude zu schützen, erlässt die Stadt Günzburg deshalb ein allgemeines Feuerwerksverbot in der Günzburger Altstadt.

Bei der Günzburger Altstadt handelt es sich um ein dicht besiedeltes Gebiet, mit zahlreichen brandempfindlichen Gebäuden, so die Stadt. Deswegen geht die Stadt Günzburg, neben dem bereits vorhandenen gesetzlichen Verbot in der Altstadt, einen Schritt weiter. Das Verbot betrifft das Abschießen von Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmern, Knallkörpern und Batterien am 31.12.2023 und 01.01.2023.

Hier gilt das Verbot:

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