Einer der beiden Angeklagten, ein 25-Jähriger, wurde vom Landgericht Memmingen zu zwei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Sein 68 Jahre alter Vater erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Landwirte kranke Tiere in ihren Ställen nicht von gesunden getrennt und keinen Tierarzt gerufen hatten. Dadurch sollen die Rinder erheblich gelitten haben, einige mussten notgeschlachtet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zweieinhalb Jahre beziehungsweise zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis für die beiden Männer gefordert. Selbst Laien hätten bei den kranken Rindern erkennen können, dass die Tiere in einem «erbärmlichen» Zustand gewesen seien. Die Verteidiger verwiesen auf die Geständnisse der beiden Angeklagten und sprachen sich für Haftstrafen unter zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.
Die Angeklagten waren mit ihrem Betrieb in Bad Grönenbach (Landkreis Unterallgäu) 2019 beim sogenannten Allgäuer Tierschutz-Skandal in die Schlagzeilen geraten. Damals wurden die Ermittler auf mehrere Bauernhöfe aufmerksam, nachdem eine Tierschutzorganisation Videos veröffentlicht hatte, die Fälle von Tierquälerei aus einem Großbetrieb zeigen sollen.