Seit Mitte Juli 2020 können Handwerksbetriebe nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen. Von den bereitgestellten 25 Milliarden Euro seien aber bislang erst rund 1,5 Milliarden Euro ausgezahlt werden. Jetzt will die Handwerkskammer die Auszahlung für die Betriebe übernehmen.
Seit Mitte Juli 2020 können Handwerksbetriebe nicht rückzahlbare Überbrückungshilfen des Bundes in Anspruch nehmen, wenn sie erhebliche Umsatzeinbußen aufgrund der Coronakrise hatten. Die Betroffenheit der Betriebe kommt zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Rund 25 Milliarden Euro wurden von der Bundesregierung für kleinere und mittlere Betriebe eingeplant.
Offenbar seien davon erst 1,5 Milliarden Euro an die bedürftigen Betreibe geflossen, wie die Handwerkskammer Ulm kritisiert. „Es ist gefährlich, wenn Hilfen laut bereitgestellt werden, aber so mit Bürokratie verquarzt sind, dass sie faktisch nicht existieren. Die Situation in den Betrieben ist zu prekär als dass wir bei der politischen Theorie bleiben können. Wir brauchen ankommende Hilfen in echt“, so Dr. Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm.
Hohe bürokratische und inhaltliche Hürden bei der Ausstellung und Auszahlung seien der Grund für die schleppende Auszahlung.
Die Handwerkskammer Ulm fordert, die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfen zeitnah nachzubessern – bürokratieärmer und schneller.
In einem Schreiben der Handwerkskammer Ulm an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die baden-württembergische Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hatte die Kammer kürzlich erneut ihre Mithilfe bei der Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfen an die regionalen Betriebe angeboten.
Die Antragsfrist der ersten Phase der Überbrückungshilfen wurde nach dieser Intervention vom 9. Oktober 2020 um eine zweite Phase bis 31. Dezember 2020 verlängert.