Ab Montag, den 27. Mai, kontrolliert die Stadt Heidenheim verstärkt den Verkehr auf Radwegen und in der Fußgängerzone.
Zuletzt hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) zunehmend Verstöße von Radfahrenden wahrgenommen. Die sind zum Beispiel auf Radwegen entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung unterwegs gewesen und haben die weißen Richtungspfeile ignoriert. Dadurch gefährden sie nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende.
Wer Radwege entgegen der vorgeschriebenen Richtung nutzt, muss ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro entrichten. Radfahrende dürfen in der Fußgängerzone nur in der Zeit zwischen 18 Uhr und 11 Uhr radeln. Bei einem Verstoß ist hier sogar ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro bezahlt werden.
Schwerpunktkontrollen im Radverkehr sind entlang der Olgastraße, der Clichystraße, der Wilhelmstraße und im Bereich des Berufsschulzentrums.