Herbrechtingen: Ex-Freundin mit Nacktaufnahmen erpresst

Keine Bewährungsstrafe mehr

Wegen Nötigung und Verbreitung pornografischer Inhalte muss der 22-Jährige ins Gefängnis.

Nacktaufnahmen von der Ex-Freundin zu speichern und sie damit zu erpressen, das ist keine gute Idee. Das hat ein 22-Jähriger aus Herbrechtingen im Kreis Heidenheim jetzt erfahren. Er muss für sieben Monate hinter Gitter, wegen Nötigung und Verbreitung pornografischer Inhalte. Er wollte seine Ex-Freundin mit den Aufnahmen zwingen, sich wieder mit ihm zu treffen, als die 19-Jährige einen neuen Partner hatte.  Er drohte damit die Aufnahmen ihren Eltern und ihrem Arbeitgeber zu schicken, einer Freundin der 19-Jährigen hatte er die Nacktaufnahmen dann auch wirklich gesendet.

Der 22-jährige Herbrechtinger war schon vorbestraft, wegen Diebstahl und sexueller Nötigung. Seit 2019 hat er eine Bewährungshelferin.  Dieses Mal wollte der Richter den 22-Jährigen nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonkommen lassen, zu oft hatte er diese missachtet. Jetzt muss der Mann für sieben Monate in Haft.

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