Um Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell zu helfen, stehen Corona-Soforthilfen zur Verfügung.
Ab dem heutigen Mittwochabend können Sie die Zuschüsse beantragen – Online über die Website der Wirtschaftsministerien in Bayern und Baden-Württemberg. Biberachs SPD-Bundestagsabgeordneter Martin Gerster sagte: „Ein wichtiger Beitrag dabei ist die Soforthilfe für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen. Dafür stellen wir vom Bund insgesamt 50 Milliarden Euro bereit. Das Land ergänzt das um 4 Milliarden Euro“.
Und so geht’s: Betroffene Selbstständige und Unternehmer können bei der Industrie- und Handelskammer Ulm, der IHK Bodensee-Oberschwaben beziehungsweise der Handwerkskammer Ulm ihre Anträge auf einen Direktzuschuss einreichen.
Sie bekommen die Antragsformulare Online bei den Wirtschaftsministerien von Bayern und Baden-Württemberg. Dann reichen Sie die Anträge über einen Upload auf der zentralen Homepage der Kammerorganisation „www.bw-soforthilfe.de“ ein – das geht ab heute Abend. Die Anträge werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten einmalig bis zu 9.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern einmalig bis zu 15.000 Euro. „Auf diese schnelle kurzfristige Hilfe bei der Liquidität können damit ab morgen fast 90 Prozent der Unternehmen im Land zurückgreifen“, so Gerster. Für die übrigen größeren Unternehmen im Land werden die zusätzlichen Mittel des Landes genutzt, um Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern zusätzlich einmalig mit bis zu 30.000 Euro zu unterstützen.
Weitere Informationen bekommen Sie hier:
IHK Ulm Corona-Hotline: 0731 173-333
www.ulm.ihk24.de/corona
corona@ulm.ihk.de
IHK Bodensee-Oberschwaben: 0751 409-0
www.weingarten.ihk.de/
info@weingarten.ihk.de
Handwerkskammer Ulm Corona-Hotline: 0731-1425-6900
www.hwk-ulm.de/infos-zum-coronavirus-fuer-handwerksbetriebe/