Ein Mischlingshund im Kreis Günzburg hatte schon öfters Menschen attackiert, Mitte letzten Jahres dann einen Jogger. Dem hat das Tier zentimetertiefe Wunden am Oberschenkel zugefügt. Der Hund ist mittlerweile im Tierheim, die Halterin wegen Körperverletzung durch Unterlassung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die 25-jährige zeigte kein Bedauern, stattdessen hat sie versucht sich rauszureden. Dafür bekam sie dann die Quittung vom Amtsgericht Günzburg.
Weil ihr Hund schon mehrmals Menschen attackiert hatte, sollte die Halterin ihn eigentlich mit Maulkorb an der Leine führen. Neben der Bewährungsstrafe muss die 25-jährige noch 4.200 Euro Geldstrafe bezahlen.