Immer wieder sind in Ulm Hundehalter mit ihren Tieren zu sehen, die sie nicht an der Leine halten, sondern frei laufen lassen. Das kann für Unbehagen sorgen, besonders in belebten Stadtbereichen wie Geschäften, der Shoppingmeile oder auf dem Münsterplatz. Um solche Situationen zu vermeiden, gelten in Ulm klare Vorschriften zur Leinenpflicht – nicht nur draußen in Parks, sondern teils auch in Innenräumen und stark frequentierten städtischen Zonen.
Bei Verstößen sind sogar Geldstrafen möglich. In Baden-Württemberg sind Bußgelder zwischen 30 und 150 Euro üblich, können jedoch in Extremfällen bis zu 25.000 Euro betragen.
In Ulm erstreckt sich die Leinenpflicht teils auch auf Innenräume. Hundehalter dürfen ihre Tiere in Geschäfte, Cafés oder andere öffentliche Gebäude nur mitnehmen, wenn diese angeleint sind – natürlich unter der Voraussetzung, dass Hunde dort überhaupt erlaubt sind, Stichwort: Hausrecht. Diese Regel sorgt dafür, dass sich alle Besucher sicher fühlen, selbst in engen oder stark besuchten Bereichen.
Besonders ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern profitieren von dieser Vorschrift, da sie unkontrollierte Hundebewegungen vermeiden soll.
Auch draußen, mitten in der Ulmer Innenstadt, ist die Leinenpflicht ein zentrales Thema. Auf dem Münsterplatz, in der Hirschstraße entlang der Shoppingmeile, wo sich täglich Hunderte von Menschen tummeln, sind angeleinte Hunde Pflicht. Hier geht es nicht nur um die Sicherheit, sondern auch um das reibungslose Miteinander in der lebendigen Atmosphäre der Innenstadt.
Freilaufende Hunde können Menschen erschrecken, Hindernisse schaffen oder im schlimmsten Fall für gefährliche Situationen sorgen.
Die Stadt Ulm betont die Verantwortung jedes Hundehalters, die geltenden Regeln zu befolgen. Es liegt an ihnen, dafür zu sorgen, dass ihr Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Dazu gehört auch, dass Hunde in den ausgewiesenen Bereichen der Innenstadt, wie der Hirschstraße oder am Münsterplatz, angeleint bleiben. „Der will ja nur spielen!“ – gilt nicht.
Gerade in geschlossenen Räumen oder auf belebten Straßen wie der Shoppingmeile ist die Kontrolle über den Hund entscheidend. Menschen, die vielleicht weniger vertraut mit Hunden sind, fühlen sich sicherer, wenn sie wissen, dass die Tiere angeleint sind. Zudem schützt die Leinenpflicht auch die Hunde selbst vor unvorhergesehenen Situationen wie Lärm oder plötzlichem Gedränge.
Mit der strikten Einhaltung dieser Vorschriften wird die Innenstadt Ulms zu einem Ort, an dem sich jeder – ob Mensch oder Tier – wohlfühlen kann. Die Stadt Ulm setzt damit auf eine klare Regelung, die Rücksichtnahme und Sicherheit für alle garantiert.