Hundetrainings ohne Leine in der Ulmer Friedrichsau?

Leinenzwang

Trotz Leinenzwang im Ulmer Stadtgebiet werden immer wieder sogar Hundetrainings in der Ulmer Friedrichsau gesehen, bei denen die Tiere nicht an der Leine geführt werden.

Hunde müssen an der Leine geführt werden. Der Leinenzwang ist fürs Ulmer Stadtgebiet auch klar geregelt. Trotzdem werden immer wieder sogar Hundetrainings in der Ulmer Friedrichsau gesehen, bei denen die Tiere nicht an der Leine geführt werden.

Hundetrainings ohne Leine in der Ulmer Friedrichsau?

Die Leine liegt bei diesen Trainings, die man in der Ulmer Friedrichsau immer wieder beobachten kann, dann zwar auf oder neben dem Hund. Die Tiere sind auf diese Weise aber nicht gesichert. Das müssen sie aber sein. In den öffentlichen Park- und Grünanlagen sind schließlich auch Kinder und Senioren oder auch andere Tiere unterwegs.

Regeln der Stadt Ulm für die Hundehaltung

• Hunde sind generell so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet oder durch anhaltendes Bellen oder Heulen erheblich belästigt wird.

• Innerhalb des Stadtgebiets, auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, auf den Donauwiesen, in der Friedrichsau, im Blaupark und in sämtlichen anderen öffentlichen Park- und Grünanlagen, aber auch in Verkehrsgrünanlagen, an Baumreihen entlang von Straßen sowie auf Fest- und Sportplätzen dürfen Hunde generell nur an der Leine geführt werden.

 „Der will nur spielen“ ist kein Grund seinen Vierbeiner von der Leine zu lassen. Das ist nur außerhalb des Innenstadtbereichs erlaubt – dort aber auch nur, wenn eine Person dabei ist, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken und es zurückrufen kann.

• Und eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Auf Kinderspielplätzen, Schulhöfen und Liegewiesen haben Hunde überhaupt nichts zu suchen, diese Orte sind für sie tabu.

• Genauso selbstverständlich sollte es für Herrchen oder Frauchen auch sein, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde auf Straßen, Gehwegen und in öffentlichen Anlagen zu entfernen.

Zwar setzen die Ulmer Bürgerdienste auf Vernunft und Verständnis der Hundehalter/-innen, aber es gibt auch empfindliche Geldstrafen: Uneinsichtigen Halter/-innen drohen Bußgelder von 50 bis 100 Euro. (Foto: Symbolbild)

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