Aufgepasst! Ende des Monats endet die Antragsfrist für die Corona-Soforthilfe des Landes. Darauf weist die IHK Ulm hin.
Alle Anträge auf Hilfsleistungen aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes müssen vollständig bis Ablauf dieses Tages bei der IHK eingegangen sein.
Wichtig für Unternehmen sei, dass Sie Ihre Anträge jetzt einreichen (möglichst bis zum 28. Mai 2020 17:00 Uhr), damit die IHK Ulm noch rechtzeitig darauf hinweisen kann, falls notwendige Angaben fehlen, so die IHK.
Alle Anträge, die fristgerecht eingereicht werden, werden an die L-Bank weitergeleitet und bearbeitet. Die Frist zur Einreichung ist eine politische Entscheidung, an die auch die IHK Ulm gebunden ist. Weitere Hilfsprogramme des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sind geplant, insbesondere ein Programm zur Unterstützung des Hotel- und Gaststättengewerbes.
„Wir begrüßen diese und die weiteren angekündigten Stabilisierungsmaßnahmen, um die große Not unserer Mitglieder zu lindern. Wichtig bleibt aber eine länderübergreifende Vorgehensweise, da wir gerade im Grenzgebiet Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlung vermeiden müssen“, so Max-Martin Deinhard, der Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.
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