IHK Ulm fordert wirtschaftsfreundliche Lösung für B30-Brückenbau bei Hochdorf

Statement der IHK Ulm

Kommt die jahrelange B30-Umleitung durch kleine Dörfer im Kreis Biberach – oder nicht? Auch die IHK Ulm fordert jetzt in einem Statement eine alternative Bauweise für die geplanten Brückenersatzneubauten. Andernfalls drohe ein volkswirtschaftlicher Schaden von über 15 Millionen Euro.

Die ursprünglich geplante B30-Vollsperrung mit Umleitung über angrenzende Gemeinden würde laut IHK Ulm einen volkswirtschaftlichen Schaden von mindestens 15 Millionen Euro verursachen, insbesondere durch Zeitverluste im Schwerlastverkehr. Zudem drohen Engstellen und erhöhte Umweltbelastungen.

Die Kammer plädiert daher für eine Variante mit geringerer wirtschaftlicher Belastung, die schon mehrfach vorgeschlagen wurde. Am Freitag um 15 Uhr soll die Entscheidung des Verkehrsministeriums in der Gemeindehalle Hochdorf vorgestellt werden.

Das ganze Statement der IHK Ulm

B30-Brückenersatzneubauten bei Hochdorf: IHK fordert Variante mit geringerer Belastung der Wirtschaft

In den letzten Tagen wurde mehrfach davon berichtet, dass eine Entscheidung im Hinblick auf die Art der Bauausführung der Brückenersatzneubauten der B 30-Brücken über die Riß und über die L 284 bei Schweinhausen sowie der Brücke über die Südbahn bei Hochdorf im Landkreis Biberach unmittelbar bevorsteht. Dabei steht im Raum, dass Land und Regierungspräsidium Tübingen an der ursprünglich geplanten Bauausführung mit Vollsperrung der B30 in diesem Bereich und Umleitung der Verkehre über die an­grenzenden Ortschaften festhält.

Die IHK Ulm hatte bereits in der öffentlichen Veranstaltung mit dem Verkehrsministerium am 2. Mai 2023 in Hochdorf vorgetragen, dass diese Planung bzw. Baustellenabwicklung enorme negative Auswirkungen auf die Raumschaft und damit auch die Wirtschaft bzw. Wirtschaftsverkehre hat. So würde für rund zwei Jahre das hohe Verkehrsaufkommen auf diesem Streckenabschnitt über um­liegende Gemeinden geleitet. Gerade für den hohen Anteil an Schwerlastverkehren bestünden dabei gravierende Engstellen und verkehrliche Hemmnisse.

Volkswirtschaftlicher Schaden von über 15 Millionen Euro

Laut IHK-Berechnungen kann von einem volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von mindestens 15 Millionen Euro ausgegangen werden, wenn die Bauausführung mit Sperrung der B30 und Umlei­tung über die nahegelegenen Ortschaften erfolgt. Dabei habe die Kammer bewusst konservativ kalkuliert. Die 15 Millionen Euro seien folglich als Untergrenze anzusehen.

„Ein Großteil dieses volkswirtschaftlichen Schadens von mindestens 15 Millionen Euro wäre in Form von Zeitverlusten und längeren Wegen von der Wirtschaft zu tragen. Vor dem Hintergrund, dass sich die konjunkturelle Situation in den letzten Monaten und Jah­ren spürbar verschlechtert hat, plädieren wir daher nachdrücklich dafür, von einer solchen Lösung abzusehen“, sagt Jonas Pürckhauer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Ulm.

Alternativen für eine deutlich geringere Belastung der Raumschaft und Wirtschaft – also ohne Vollsperrung – wurden laut IHK mehr­fach präsentiert. Zudem würde bei Umsetzung der alternativen Vorschläge auch die Umwelt- und Lärmbelastung reduziert werden.

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