Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel für den Einzelhandel im Freistaat gekippt hat, drängen die IHKs in Baden-Württemberg auf das Ende dieser Regel auch im Südwesten.
«Auch in Baden-Württemberg muss diese umsatzhemmende 2G-Regelung dringend abgeschafft werden», fordert Anje Gering, Hauptgeschäftsführerin der IHK Bodensee-Oberschwaben. Sie sieht nach der Entscheidung des Bayerischen Gerichts auch die baden-württembergische Landesregierung unter Zugzwang, da sonst in den Grenzregionen ein wettbewerbsverzerrender Einkaufstourismus zu befürchten sei. Das betrifft vor Allem auch die Region Ulm/Neu-Ulm.
2G bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach dem Urteil gesagt, 2G im Handel werde komplett ausgesetzt. Bayern sei mit der Zugangsbeschränkung einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt. Aber wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten sei «nun die Regelung wie in den Supermärkten die einfachere Alternative». Herrmann betonte: «Die FFP2-Maskenpflicht im Handel gilt weiterhin und bietet Schutz.»
Bund und Länder hatten die 2G-Regeln für den Einzelhandel Anfang Dezember bundesweit vereinbart. Für Niedersachsen kippte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Regeln bereits Mitte Dezember, weil sie aus Sicht der Richter zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar seien.
Der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, sagte: «Bayern und Niedersachsen geben den Weg für die anderen Bundesländer vor. 2G im Einzelhandel macht keinen Sinn und muss rasch wieder abgeschafft werden.» Der Lebensmittelhandel zeige seit Beginn der Pandemie, dass der Einkauf mit Maske, Abstand und Hygienekonzept sicher sei. «Die politischen Entscheidungsträger in allen Bundesländern und im Bund müssen sich korrigieren und 2G beim Einkaufen rasch außer Kraft setzen.» (dpa/lsw)