Illerkirchberg-Mörder legt Revision ein

Wird der Fall neu verhandelt?

Der Angeklagte im Mordprozess von Illerkirchberg hat Rechtsmittel gegen seine Verurteilung zu lebenslanger Haft eingelegt.

Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts Ulm am Montag mit. Der Mann griff im vergangenen Dezember eine 14 Jahre und zehn Monate alte Schülerin sowie ihre 13 Jahre alte Freundin nach Überzeugung des Gerichts mit einem Messer an. Die Jugendliche erlag im Krankenhaus ihren Verletzungen, ihre 13-jährige Freundin konnte verletzt fliehen.

Der Mann wurde deshalb zu lebenslanger Haft wegen Mordes und versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Zudem stellte die Kammer am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Über die Einlegung der Revision hatte zuerst die «Südwest Presse» berichtet. Sie zitierte die Anwältin des Angeklagten folgendermaßen: Man wolle das schriftliche Urteil lesen, bevor abschließend über die Durchführung des Rechtsmittels entschieden werde.

Der Mann war 2015 als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen. Ob er im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen.

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